Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Bundesverfassungsgericht macht Nachbesserungen bei der Rentenreform notwendig

(Berlin) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung mache deutlich, dass die private und betriebliche Altersvorsorge weiter ausgebaut werden muss. "Um so unverständlicher ist es, dass bei der Rentenreform international erfolgreiche Versorgungsinstrumente wie Pensionsfonds immer noch benachteiligt werden", so Klaus Bräunig, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI).

Der BDI hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe der 13 größten deutschen Arbeitgeber, dem Pension Industry Circle (PIC), konkrete Vorschläge entwickelt, wie Pensionsfonds für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver werden können. Diese Arbeitsergebnisse liegen dem Vermittlungsausschuss bereits vor. "Die Nachbesserungen kosten den Steuerzahler keinen Pfennig", erklärt Bräunig. Warum der Gesetzgeber sich bisher nicht dazu entschließen konnte, den mit der Einführung des Pensionsfonds beschrittenen Weg konsequent zu Ende zu gehen, sei schleierhaft. Der bisherige Gesetzentwurf zur Rentenreform sehe eine Schlechterstellung der Pensionsfonds gegenüber der Direktzusage von Arbeitgebern vor. Dies dürfe nicht sein.

Der Entwurf versage beispielsweise dem Arbeitnehmer die bisher bestehenden steuerlichen Vorteile bis zu 10.214 DM pro Jahr bei Versorgungsleistungen aus dem neu eingeführten Pensionsfonds. "Bleibt es bei diesen Hemmnissen, wird die anfänglich vielversprechende Einführung des Pensionsfonds zum Blindgänger", prophezeit Bräunig.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20281450 Telefax: 030/20282450

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