Bundesverfassungsgericht kippt Studiengebührenverbot / RCDS warnt vor Schnellschüssen bei der Einführung von Beiträgen
(Berlin) - Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sechsten HRG-Novelle. Die Richter gaben damit der Klage unionsgeführter Länder statt und sprachen dem Bund Kompetenzen zur Erhebung eines Studiengebührenverbotes ab. Mit dieser Entscheidung wird die Länderzuständigkeit für Hochschulen erneut gestärkt, erklärt die Bundesvorsitzende des RCDS, Dorlies Last, zum Urteil des Gerichts. Der Wettbewerb der Länder sowie der Hochschulen untereinander sei ein wichtiger Motor auf dem Weg zu mehr Leistungsfähigkeit.
Nach dem Urteil ist in einigen Ländern mit einer baldigen Einführung von Studienbeiträgen zu rechnen. Der RCDS warnt jedoch vor unüberlegten Schnellschüssen. Die Länder müssen erst die entsprechenden Voraussetzungen für Studienbeiträge schaffen. Neben der Gewährleistung, dass die Einnahmen zu 100 Prozent der erhebenden Hochschule zufließen, muss auch die Zentrale Vergabe von Studienplätzen (ZVS) vollständig abgeschafft werden. Wenn ein Student einen finanziellen Beitrag für sein Studium leistet, so muss er auch seinen Studienort selbst wählen können, fordert Last. Von Bedeutung ist aber insbesondere die Etablierung eines sozial gerechten Systems der Studienfinanzierung und ein deutlicher Ausbau des Stipendiensystems. Last: Studienbeiträge sind erst der zweite Schritt.
Im Übrigen erklärte das Bundesverfassungsgericht auch die Festschreibung der verfassten Studentenschaft im Hochschulrahmengesetz für nichtig. Der RCDS fordert die unionsgeführten Länder auf, eine generelle Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der verfassten Studentenschaft anzustreben.
Quelle und Kontaktadresse:
Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS)
Paul-Lincke-Ufer 8b, 10999 Berlin
Telefon: 030/61651811, Telefax: 030/61651840