Pressemitteilung | IFHandwerk e.V. - Interessenverband freier und unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker

Bundesverfassungsgericht entscheidet: Handwerkskammer muss Hausverbot akzeptieren / Freie Handwerker begrüßen Urteil des höchsten deutschen Gerichts

(Schenefeld bei Hamburg) - Das Bundesverfassungsgericht hat in einer soeben (03. April 2007) bekannt gewordenen aktuellen Entscheidung verfügt, dass die Handwerkskammer ein ihr erteiltes Hausverbot akzeptieren muss. Sie kann sich nicht auf das Besichtigungsrecht nach § 17 Abs. 2 HWO berufen. „Damit haben Handwerkskammern in ihrem Kampf gegen die Berufsfreiheit wieder einmal den Kürzeren gezogen“, kommentiert Michael Wörle, Geschäftsführer des Interessenverbandes Freier Handwerker (IFHandwerk), erfreut das Urteil.

In dem zu entscheidenden Fall wollte die Handwerkskammer den Betrieb eines Reisegewerbetreibenden besichtigen, um zu prüfen, ob er in die Handwerksrolle eingetragen werden müsse. Ihm war eine Reisegewerbeerlaubnis für Reparaturen und kleinere Handreichungen an Ort und Stelle erteilt worden, Malerarbeiten waren ausdrücklich ausgenommen. „Abgesehen davon, dass diese Beschränkung von der zuständigen Behörde aus nicht akzeptabel ist, meinte die Handwerkskammer, sie müsse den gebeutelten Handwerker ohne Meisterbrief – wie häufig – mit zusätzlichen Betriebsbesichtigungen belästigen, um sich Informationen für die Initiierung eines Bußgeldverfahrens zu beschaffen“, erläutert Michael Wörle. „So macht man in der Praxis Handwerker ohne Meisterbrief mürbe“.

Dies verstößt jedoch gegen das Grundrecht auf Unverletzbarkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG, entschieden nun die Verfassungshüter eindeutig. Zweck des Betretungsrechtes der Kammer sei nicht, sich auf diesem Wege Informationen über rechtswidrig tätige Gewerbetreibende zu verschaffen. Das Betretungsrecht der Kammer diente in dem zu entscheidenden Fall somit keinem erlaubten Zweck.

Quelle und Kontaktadresse:
IFHandwerk e.V., Interessenverband freier und unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker Michael Wörle, Geschäftsführer Sülldorfer Weg 4, 22869 Schenefeld bei Hamburg Telefon: (040) 39900332, Telefax: (040) 39900331

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