Pressemitteilung | k.A.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Zweifel der Mühlen am Absatzfonds / Höchstes Gericht kippt Absatzfondsgesetz / Mühlen stellen sich der Herausforderung, Absatzförderung auf freiwilliger Basis zu organisieren

(Bonn/Karlsruhe) - Das Bundesverfassungsgericht hat am 3. Februar 2009 das Gesetz über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft (Absatzfondsgesetz) für nichtig erklärt. Damit hat das höchste deutsche Gericht die verfassungsrechtlichen Bedenken des Verwaltungsgerichts Köln und einer Reihe von Beitragszahlern, darunter die Mühlen, bestätigt. Diese Entscheidung hatte sich bereits in der mündlichen Verhandlung im September 2008 angedeutet. "Die Abschaffung des Absatzfonds war nicht unser Ziel", erklärt Manfred Weizbauer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Mühlen e.V. (VDM), Bonn. "Für uns ist entscheidend, dass die Tätigkeit einer Absatzförderung den Beitragszahlern zu Gute kommt."

Vor allem die unzureichenden Mitwirkungsmöglichkeiten und die fehlende Transparenz des Absatzfonds und seiner Durchführungsorganisationen, der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP), sorgten für Unmut bei den Mühlen. Ihr Ziel war jedoch nicht die Abschaffung des Absatzfonds, zumal erste Reformen unter ihrer Mitwirkung bereits eingeleitet waren. Kritikpunkt war vielmehr die nicht ausreichende Berücksichtigung der Belange der Beitragszahler: "Die Mühlen zahlten mehr als drei Millionen Euro jährlich in den Fonds ein, wovon ihnen nur ein Bruchteil zu Gute kam", verlieh Weizbauer nach der Urteilsverkündung seiner Erleichterung Ausdruck. Hinzu kam, dass die Mühlen die Abgabe im Gegensatz zu den anderen betroffenen Branchen nicht auf die Landwirte überwälzen konnten. Außerdem empfinden die Mühlen die Abgabepflicht auf die Getreidevermahlung als ungerecht, solange Futtermittelherstellung, Energieerzeu-gung und Export davon befreit sind. Die sogenannte kleine Novelle des Absatzfondsgesetzes von 2007 hat sich damit als unzureichend herausgestellt. Dabei erkennen die Mühlen die Notwendigkeit einer Absatzförderung grundsätzlich an. "Es ist nun unsere vordringliche Aufgabe, die unverzichtbare Absatzförderung auf freiwilliger Basis zu organisieren. Das ist eine Herausforderung, die die Agrar- und Ernährungswirtschaft zu stemmen hat", so Weizbauer.

Vom Feld auf den Teller: Mühlen als entscheidender Faktor der Ernährungskette
617 mittelständisch geprägte Mühlen in Deutschland stellen jährlich aus rund 7,8 Mio. Tonnen Weizen und Roggen vielfältige Mahlerzeugnisse, auch Futtermittel, her. Die Mühlenbranche erwirtschaftet mit rund 6.000 Beschäftigten einen Jahresumsatz von 2,1 Mrd. Euro. Der VDM mit Sitz in Bonn vertritt als unabhängiger Wirtschaftsverband die Interessen der Getreidemühlen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Mühlen e.V. (VDM) Pressestelle Beueler Bahnhofsplatz 18, 53225 Bonn Telefon: (0228) 97610-0, Telefax: (0228) 97610-99

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