Pressemitteilung | Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes

(Frankfurt) - Das Familienbild der CDU/CSU muss erneut der Realität angepasst werden. Dabei war das Bundesverfassungsgericht den wahlkämpfenden Oppositionellen am 17. Juli behilflich.

Die binationalen lesbischen und schwulen Paare von LESCHIAK im Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als weiteren Meilenstein im Abbau der Diskriminierung lesbischer und schwuler Lebensgemeinschaften. Bisher sind die Rechte von Lebenspartnern/innen denen von Ehepartnern/innen nur angenähert. Die Verfassungsrichter sind sogar der Ansicht, daß auch gleiche Rechte und Pflichten für Lebenspartner/innen und Eheleute nicht gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie verstoßen würden. Hierin sehen wir einen Auftrag an die nächste Bundesregierung, die Rechtsangleichung z.B. beim Adoptionsrecht voranzutreiben, aber auch einen Appell an die Opposition nicht länger die Regelungen des Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetzes zu blockieren. Dort befinden sich auch noch wesentliche Verfahrensregelungen für die Behandlung ausländischer Lebenspartner/innen.

Wie unser Verband immer wieder hervorgehoben hat, waren insbesondere die ausländerrechtlichen Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes für binationale Paare von größter Bedeutung. Seit Inkrafttreten des Gesetzes ist die Erleichterung bei den allermeisten binationalen Homo-Paaren zu spüren, wenn sie auf eine Beratungsnachfrage bezüglich eines Aufenthalts und einer Arbeitsmöglichkeit für den ausländischen Partner ein „Ja“ hören.

Auch Rechtsinstitute für nichteheliche heterosexuelle Lebensgemeinschaften darf der Gesetzgeber künftig schaffen, solange diese nicht mit der Ehe austauschbar sind. Ein weiterer Auftrag an die Bundesregierung z.B. auch ein Aufenthaltsrecht für nichteheliche ausländische Partner/innen zu schaffen.
Deutlich war das Bundesverfassungsgericht leider auch in seiner klaren Haltung zum Schutzbereich des Artikel 6 Abs.1 Grundgesetz: Lebenspartnerschaften werden hiervon nicht erfasst!

Die Ehe bleibt also nach wie vor etwas besseres! Dies könnte nur durch eine Verfassungsänderung geändert werden. Die Vollehe – wie in den Niederlanden – dürfte für Deutschland somit erstmal für längere Zeit passé sein.

Für lesbische und schwule Migranten/-innen und binationale Paare werden in der nächsten Legislaturperiode wohl eher die Fragen eines Antidiskriminierungsgesetzes sowie Neuregelungen des zum 1. Januar 2003 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetzes eine größere Rolle spielen. Denn eins bleibt auch nach diesem Glücksfall deutscher Verfassungsrechtsprechung klar: Diskriminierung von Schwulen und Lesben und erst recht, wenn sie die „deutsche Leitkultur“ nicht mit der Muttermilch aufgenommen haben, wird es weiterhin geben.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. Ludolfusstr. 2-4 60487 Frankfurt Telefon: 069/7137560 Telefax: 069/7075092

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