Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Bundesverfassungsgericht bestätigt großen Befähigungsnachweis

(Berlin) - Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wertet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde eines Elektroeinzelhändlers gegen ein Urteil des AG Schwandorf und des Bayerischen Obersten Landesgerichts als klare Bestätigung des Großen Befähigungsnachweises. So hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig festgestellt, dass es die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Großen Befähigungsnachweis als Voraussetzung für die Ausübung eines Handwerks bereits 1961 (BVerfGE, 13, 97) entschieden habe und auch künftig daran festhalte.

Das Oberste Gericht hat die Behauptung des Klägers abgelehnt, wonach der Große Befähigungsnachweis und die Verfassungskonformität der Handwerksordnung insgesamt aufgrund der seit 1961 gewandelten tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mehr aufrecht zu erhalten seien. Gleichzeitig wurde die in der Zwischenzeit zur Verfassungsmäßigkeit des Großen Befähigungsnachweises ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt.

Der Kläger hatte Reparaturen und Elektroinstallationen durchgeführt, ohne die dafür erforderlichen handwerksrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte im Verfahren, dass das Amtsgericht nicht ermittelt habe, ob die Tätigkeiten des Elektrowarenhändlers zum Kernbereich des Handwerks zählen und somit der Handwerksordnung unterliegen oder ob es sich um minderhandwerkliche Tätigkeiten handelt.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks, "Haus des Deutschen Handwerks", Mohrenstraße 20/21, 10117 Berlin, Telefon: 030/20 61 9-0, Telefax:030/20 61 9-460

NEWS TEILEN: