Pressemitteilung | Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)

Bundesvereinigung gegen Fluglärm begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Luftverkehrssteuer

(Düsseldorf) - Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 5.11.2014 entschieden, dass die Luftverkehrssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist und nicht die Grundrechte der Luftverkehrsunternehmen oder der Passagiere verletzt. Dazu erklärt Helmut Breidenbach, Vorsitzender der Bundesvereinigung gegen Fluglärm: "Wir sind froh, dass die Luftverkehrssteuer bleiben kann. Diese Steuer ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kostenwahrheit und Subventionsabbau. Denn ausgerechnet das Flugzeug als umweltschädlichstes Fortbewegungsmittel wird bislang steuerlich privilegiert und schafft damit eine auch ökonomisch bedenkliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten von Bus und Bahn.

Der gewerbliche Luftverkehr ist befreit von der Mineralölsteuer, der Ökosteuer und der Mehrwertsteuer auf internationale Tickets. Für einen großen Teil der durch Fluglärm oder Abgase verursachten Schäden muss die Allgemeinheit aufkommen. Da ist es nur konsequent, wenn die Nutzer des Verkehrsmittels "Flugzeug" einen Kostenbeitrag leisten."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) Pressestelle Grupellostr. 3, 40210 Düsseldorf Telefon: (0211) 66850-71, Fax: (0211) 66850-73

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