Bundesverband Pflegemanagement zum Referentenentwurf einer Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
(Berlin) - Nachdem sich das federführende Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, vertreten durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und dem GKV Spitzenverband, nicht fristgerecht auf Vorgaben für sogenannte pflegesensitive Bereiche einigen konnte, legt nun das Bundesministerium für Gesundheit die angekündigte Rechtsverordnung vor. Als Ziel formuliert der Bundesgesundheitsminister Spahn die Sicherung des Patienten-schutzes und die Qualität der pflegerischen Patientenversorgung.
Der Bundesverband Pflegemanagement ist der Ansicht, dass dieses Ziel absolut für alle Patienten der deutschen Krankenhäuser gelten muss und kritisiert deutlich, dass nur die als pflegesensitiv definierten Bereiche der Krankenhäuser berücksichtigt werden sollen. Demnach würden für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie Personaluntergrenzen auf der Basis eines sogenannten Perzentil- bzw. Quartil-Einsatzes ermittelt. Dies würde bedeuten, dass die 25 Prozent der Fachabteilungen mit der niedrigsten Personalausstattung diese erhöhen müssten, um auf das Niveau der übrigen 75 Prozent der Versorgungsbereiche zu kommen. In einer eigenen Erhebung hat der Bundesverband Pflegemanagement grundsätzlich festgestellt, dass dieser Ansatz schon mathematisch zu scheitern droht. Offenkundig ist es auch so, dass die Datenlage im Gremium der Selbstverwaltung so schlecht war, dass hier keine Verständigung auf valide Zahlen möglich war.
Grund hierfür ist, dass der Pflegeaufwand für Patienten in der gleichen Fachrichtung oder auf Intensivstationen sich sehr unterschiedlich gestalten kann. Eine Tatsache, die bei den Fachleuten absolut unumstritten ist und zweifelsohne auch für die Fachbereiche Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie gilt.
Der Bundesverband Pflegemanagement unterstützt Maßnahmen, die sich gegen nicht verantwortbare Pflegepersonal-Patienten-Relationen wenden, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht zwingend für alle Bereiche des Krankenhauses gelten dürfen. Darüber hinaus wird zumindest für die Abteilungen, die aus unterschiedlichen Gründen eine nicht so hohe Pflegeintensität haben, möglicherweise ein Personalbedarf konstatiert, der über den tatsächlichen Versorgungsbedarf hinausgeht. Mit der Konsequenz einer Verlagerung innerhalb der Krankenhäuser und damit einer Belastung der lt. Definition nicht pflegesensitiven Bereiche. Der Bundesverband Pflegemanagement unterstützt daher ausdrücklich die Pflegeforderung des Deutschen Pflegerates, solche Regelungen nicht ohne gleichzeitige Ermittlung des Pfle-gebedarfes einzuführen. Es darf nicht dazu kommen, dass Personal verschoben wird, um Sanktionen zu umgehen oder Belegungsstopps zu vermeiden.
Die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und daher im Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, Personalvorgaben für alle Krankenhausbereiche umzusetzen. Auch aus diesem Grund appelliert der Bundesverband Pflegemanagement an die Verantwortlichen, das Thema Personaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche zunächst nicht weiter zu verfolgen. "Wer die Pflegepersonalsituation in den Krankenhäusern nachhaltig verbessern will, muss das gesamte Geschehen in den Blick nehmen und nicht nur Teilbereiche", so Peter Bechtel, Vorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement. Der Bundesverband unterstreicht damit seine Forderung nach einem Personalbemessungssystem, welches sich an dem tatsächlichen Pflegeaufwand der Patienten orientiert und zu gesicherten Pflegebudgets führt.
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