Pressemitteilung | Bundesverband der Kommunikatoren e. V. (BdKom)

Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) warnt vor den Folgen eines geplanten Leistungsschutzrechts / Gesetzentwurf zu vage formuliert, bedroht neue Formen der Presse- und PR-Arbeit und schafft keinen fairen Interessensausgleich zwischen neuen und traditionellen Pressemärkten

(Berlin) - Vor der Anhörung zum Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes im Bundestag am Mittwoch, 30. Januar 2013, bezieht der Bundesverband deutscher Pressesprecher, wie bereits in der Vergangenheit, Stellung gegen ein geplantes Leistungsschutzrecht (LSR):

Der BdP ist der Auffassung, dass von dem Vorhaben eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger insgesamt Abstand genommen werden sollte: In ökonomischer Hinsicht leistet das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht keinen angemessenen Beitrag für einen fairen Interessensausgleich zwischen den Leistungen traditioneller Presseverlage im Internet und neuen Angeboten.

In rechtlicher Hinsicht ist der Entwurf sowohl in seiner jetzigen Ausgestaltung, aber auch in anderen vorgeschlagenen Fassungen bedenklich, da er in wesentlichen Punkten so vage formuliert ist, dass auch Pressesprecher als professionelle "Aufbereiter" von Informationen in ihrer Arbeit betroffen sein können, obwohl sie augenscheinlich vom Gesetzgeber nicht erfasst werden sollen.

In tatsächlicher Hinsicht dürfte das Leistungsschutzrecht zudem entweder leerlaufen, ansonsten aber die Verbreitung neuer Anwendungen und Dienste in Deutschland behindern und zugleich die Kosten professioneller Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Internet spürbar erhöhen. Zudem würde es die Verbreitung von Informationen selbst dann behindern, wenn vom Verfasser eine möglichst große Verbreitung gerade gewünscht ist.

In politischer Hinsicht schließlich würde mit dem In-Kraft-Setzen dieses Gesetzes den Presseverlegern eine Eigentumsposition eingeräumt, die eine Rücknahme des Gesetzes verhindern würde, selbst wenn der Gesetzgeber später zu der Erkenntnis kommen sollte, dass er sich mit einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf einen Irrweg begeben hat.

Die vollständige Stellungnahme des BdP zum Gesetzesentwurf, die den betreffenden Bundestagsausschüssen zuging, finden Sie unter http://www.bdp-net.de/medien/publikationen/positionspapiere/stellungnahme-zum-entwurf-eines-siebenten-gesetzes-zur-nderung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Pressesprecher e.V. (BdP) Dr. Jörg Schillinger, Pressesprecher Friedrichstr. 209, 10969 Berlin Telefon: (030) 84859400, Telefax: (030) 84859200

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