"Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) lehnt Universaldienst beim Breitbandausbau ab" / BREKO befürwortet marktgestützten Ansatz im Kabinettsbeschluss zur TKG-Novelle
(Bonn) - "Mit dem Verzicht auf einen Breitband-Universaldienst hat die Bundesregierung in ihrem TKG-Entwurf die Segel so gesetzt, dass wettbewerbliche Investitionen in eine moderne und leistungsfähige Breitbandinfrastruktur für die ländlichen Räume weiter Fahrt aufnehmen können", unterstützt BREKO-Präsident Ralf Kleint das marktgestützte Konzept für den Breitbandausbau im Entwurf zur TKG-Novelle, den das Bundeskabinett Ende vergangener Woche verabschiedet hat. "Eine Universaldienstverpflichtung hätte dazu geführt, dass die Wettbewerber einen Minimal-Breitbandausbau durch die Telekom bezahlen. Gerade den Mitgliedsunternehmen des BREKO würden notwendige Investitionsmittel entzogen und die Verbraucher in ländlichen Regionen gerieten ins Hintertreffen", so Kleint weiter. "Im Ergebnis würde durch eine Universaldienstverpflichtung in ländlichen Regionen das unzureichende Breitband-Niveau durch das marktbeherrschende Unternehmen perpetuiert, was letztlich die Schere zwischen Stadt und Land bei der Breitbandversorgung nicht schließt, sondern weiter öffnet." Die Bundesregierung tue daher gut daran, auf eine Ausweitung des Universaldienstes im TKG-Entwurf zu verzichten und weiter auf die Innovationskraft und Vielfalt des Marktes zu setzen. "Beim Breitbandausbau gerade auch in ländlichen Regionen kann sich die Politik in immer stärkerem Maße auf die Mitgliedsunternehmen des BREKO verlassen", führt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers aus und weist darauf hin, dass die BREKO-Unternehmen im Jahr 2010 gut 1,5 Mrd. Euro in den Glasfaserausbau und hier insbesondere in die "weißen Flecken" investiert haben.
Auch im Übrigen zeigt sich der BREKO mit dem TKG-Entwurf grundsätzlich einverstanden. "Die Politik hat die richtigen Lehren aus dem Desaster um die gescheiterte Einführung von `Regulierungsferien´ zugunsten der Telekom bei der letzten TKG-Novellierung gezogen und belässt die wesentlichen Entscheidungen etwa zur regionalen Abgrenzung von Märkten sachnah bei der Bundesnetzagentur", erklärt Albers. Seinerzeit hatte in letzter Minute eine Regelung Eingang in das TKG gefunden, die der Telekom eine Regulierungsfreistellung bei Investitionen in "neue Märkte" sichern sollte. Diese TKG-Regelung hatte der Europäische Gerichtshof später als europarechtswidrig verworfen.
Gleichwohl hat der BREKO noch Verbesserungsvorschläge zur TKG-Novelle. So schlägt der Verband im Sinne der Verbraucher einen effizienten und pragmatischen Prozess zum Anbieterwechsel vor, der eine disziplinierende Wirkung auf die am Anbieterwechsel beteiligten Unternehmen entfalten soll.
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