Pressemitteilung | Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF)

Bundesumweltminister Trittin: Wirtschaft muss zügig auf FCKW-freie Kältemittel umsteigen

(Berlin) - Seit Sonntag, den 01. Oktober 2000, ist die Neufassung der EG-Verordnung über Ozonschicht abbauende Stoffe in Kraft getreten. Damit wurde das bisher gültige Recht in wesentlichen Punkten verschärft. Nach Ansicht von Bundesumweltminister Jürgen Trittin sollten die Betreiber ihre Kälte- und Klimaanlagen - sofern noch nicht geschehen - unverzüglich auf FCKW-freie Ersatzstoffe umstellen. "Das jüngst bekannt gewordene Rekord-Ozonloch auf der Südhalbkugel zeigt, wie dringend weitere Anstrengungen zum Schutz der Ozonschicht erforderlich sind. Die neue EG-Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei sind das Engagement und die Sachkunde der Fachbetriebe besonders gefordert. Am besten wäre es, Altanlagen durch moderne mit umweltfreundlichen Kältemitteln zu ersetzen, die zugleich auch einen effizienteren Energieeinsatz ermöglichen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten," sagte der Minister.

Die EG-Verordnung sieht vor, dass vollhalogenierte FCKW wie R 11, R 12 oder R 502 ab 01. Oktober bis auf wenige Ausnahmen (Medizinalsprays, Laborchemikalien) nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Zugleich gilt ein Verwendungsverbot für diese Stoffe ab 01. Januar 2001. Damit dürfen ab diesem Zeitpunkt keine FCKW mehr in die Anlagen eingefüllt werden. Dies gilt ohne Ausnahmen - auch bei Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten. Nur eine rechtzeitige Umrüstung alter Anlagen kann unplanmäßige Stillstandszeiten und wirtschaftliche Nachteile verhindern.

Darüber hinaus dürfen FCKW und FCKW-haltige Erzeugnisse wie Kälte- und Klimaanlagen ab 01. Oktober 2000 nicht mehr exportiert werden. Die Verordnung sieht ferner weitere Einschränkungen bei der Verwendung und eine drastische Reduktion der Vermarktungsmenge bei teilhalogenierten FCKW (H-FCKW) vor. Auch ein beschleunigter Ausstieg aus Produktion und Vertrieb des Bodenbegasungsmittels Methylbromid zum 01.01. 2005 ist in der Verordnung enthalten.

Die Regelungen in der Neufassung der EG-Verordnung sind im Grundsatz bereits seit Ende 1998 bekannt. Damals erfolgte die politische Einigung im Rahmen der Dezember-Tagung des EU-Umweltministerrates. Damit bestand ein ausreichend langer Zeitraum, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. (VDKF) Bahnhofstr. 27 53721 Siegburg Telefon: 02241/969900 Telefax: 02241/9699040

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