Bundesteilhabegesetz - Steine auf dem Bildungsweg
(Berlin) - Am 28. Juni wird sich herausstellen, ob der breite Protest gegen den Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes gefruchtet hat. An diesem Tag wird sich das Kabinett mit dem Vorhaben befassen. Im Anschluss wird dann ein neuer Entwurf veröffentlicht, der ins parlamentarische Verfahren geht.
Wie groĂ der Bedarf an Ănderungen ist, wird bei den Teilhabeleistungen fĂŒr Bildung deutlich. "Wer in Bildung investiert, investiert in die Zukunft - darin sind Politiker aller Couleur sich einig. Trotzdem plant die Bundesregierung im vorliegenden Entwurf, jungen Menschen den Weg in ihre Zukunft zu verbauen", stellt Renate Reymann fest, die PrĂ€sidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV).
Jonas ist sehbehindert, 19 Jahre alt und hat gerade seine AbiturprĂŒfung bestanden. "Ich habe eigentlich schon vor, spĂ€ter mal zu studieren, vielleicht Psychologie oder vielleicht auch Politik - genau weiĂ ich es noch nicht. Damit ich schon mal was in der Tasche habe, mache ich jetzt aber erst mal eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten." Der Entwurf des Teilhabegesetzes hat ihn verunsichert. "Mein Problem ist, dass ich fĂŒr das Studium nur dann UnterstĂŒtzung erhalte, wenn es zu meiner Berufsausbildung passt. Soll ich mir die Berufsausbildung nun lieber doch verkneifen, damit ich spĂ€ter beim Studium eine Wahl habe?"
FĂŒr ein Studium ist Jonas auf die Eingliederungshilfe angewiesen. Damit werden zum Beispiel notwendige Hilfsmittel und VorlesekrĂ€fte finanziert. Im bisher vorliegenden Referentenentwurf zum Teilhabegesetz ist zwar geregelt, dass man nach einer Berufsausbildung Leistungen fĂŒr ein Studium bekommen kann, aber nur dann, wenn das Studium "in einem zeitlichen Zusammenhang an eine duale, schulische oder hochschulische Berufsausbildung anschlieĂt und in dieselbe fachliche Richtung weiterfĂŒhrt".
"Genauso, wie es fĂŒr Jeden heute selbstverstĂ€ndlich ist und erwartet wird, mĂŒssen auch junge Menschen mit Behinderung endlich die Chance bekommen, sich beruflich umzuorientieren. Lineare LebenslĂ€ufe sind doch inzwischen zu einer Seltenheit geworden - im Berufsleben muss man flexibel reagieren, wenn Rahmenbedingungen sich Ă€ndern. Ein Gesetzentwurf, der das unmöglich macht, passt einfach nicht mehr in die heutige Zeit", bringt Renate Reymann es auf den Punkt.
Der DBSV kritisiert zudem, dass behinderte Menschen die behinderungsbedingt notwendigen UnterstĂŒtzungsleistungen nur dann erhalten sollen, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht ĂŒbersteigen.
Mehr Infos unter www.teilhabegesetz.dbsv.org
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Volker Lenk, Pressesprecher
Rungestr. 19, 10179 Berlin
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