Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Bundestagswahl: Rechtspolitische Forderungen der Anwaltschaft

(Berlin) - Zum Jahresbeginn legt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einem Eckpunktepapier die rechtspolitischen Forderungen zur Bundestagswahl und für die nächste Legislaturperiode vor. Diese betreffen die Sicherung der elementaren rechtsstaatlichen Rolle der Anwaltschaft, wie die Gewährleistung des Zugangs zum Recht, den Berufsgeheimnisträgerschutz, das anwaltliche Berufsrecht und die Vergütung. Auch setzt der DAV sich weiter für die Wahrung der Bürger- und Freiheitsrechte ein.

„Der Erhalt des Rechtsstaats ist in politisch unruhigen Zeiten wie diesen von elementarer Bedeutung“, erklärt Rechtsanwältin Dr. h.c. Edith Kindermann, Präsidentin des DAV. Für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz sei der Zugang zum Recht essenziell. „Ohne Anwaltschaft wäre dieser Zugang nicht gesichert. Anwältinnen und Anwälte sind die erste Anlaufstelle bei Rechtsfragen aller Art“, so die DAV-Präsidentin. Deshalb stelle der DAV rechtspolitische Forderungen zur Bundestagswahl auf, die auch eine Richtschnur für die künftige Rechtspolitik sein sollten.

Damit die Anwaltschaft ihre Aufgabe als Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und anderen Ratsuchenden zum Recht weiter erfüllen kann, fordert der DAV auch eine zuverlässige und regelmäßige Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung mindestens einmal pro Legislaturperiode. „Wir brauchen ein auskömmliches Einkommen, damit die Anwaltschaft ihre Aufgaben erfüllen kann“, stellt Kindermann klar.

Sicherung der anwaltlichen Berufsausübung

Zur Sicherung der anwaltlichen Berufsausübung bedarf es des umfassenden Schutzes des Berufsgeheimnisses der Anwaltschaft. „Der Schutz der anwaltlichen Berufsausübung vor staatlicher Kontrolle ist unabdingbare Voraussetzung für eine rechtsstaatlich geordnete und funktionierende Rechtspflege“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Dabei ist das Berufsgeheimnis kein Privileg der Anwaltschaft, sondern eine Pflicht zum Schutz der Mandantschaft. „Der DAV fordert daher ein einheitliches Schutzniveau des Berufsgeheimnisses im Gefahrenabwehr- und im Strafrecht“, erläutert Kindermann. Es bedürfe eines einheitlichen Schutzes auf Bundes- und Landesebene. „Eine Aushebelung des Berufsgeheimnisses würde das Vertrauen in das geschützte Verhältnis zwischen Anwältinnen und Mandanten erschüttern“, so die Rechtsanwältin. Der DAV setzt sich für den Erhalt der Sammelanderkonten ein. „Es gibt bereits mit Ministerien abgestimmte Vorschläge, die eine Sicherung der Sammelanderkonten im anwaltlichen Berufsrecht vorsehen“, erklärt DAV-Präsidentin Kindermann. Hier bedarf es einer zügigen gesetzlichen Umsetzung.

Notwendig sei auch eine regelmäßige Überprüfung, ob das anwaltliche Berufsrecht noch den Anforderungen eines modernen anwaltlichen Berufsbildes entspricht. So fordert der DAV, die Regelungen der Sozietätserstreckung bei Sozietätswechslern anzupassen. Die jetzigen Regelungen stellen schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit von Rechtsanwälten und Berufsausübungsgesellschaften dar.

Digitalisierung der Justiz

Der DAV sieht ebenfalls Handlungsbedarf bei der Modernisierung der Justiz. „Nicht abgerufene Mittel aus dem Digitalpakt müssen im neuen Jahr weiter zur Verfügung stehen, um den schleppenden Verlauf der Digitalisierung zu beschleunigen“, fordert Kindermann.

Im Bereich der Digitalisierung ist die Anwaltschaft einseitig vorangegangen. Nun steht zu befürchten, dass die Justiz ihre selbst gesteckten Ziele nicht erreichen wird. Als Beispiel für offene Baustellen nennt Kindermann unüberlegte Einschränkungen, wie etwa die Ausnahme der Finanzverwaltung vom elektronischen Rechtsverkehr mit Anwältinnen und Anwälten (beA). Ein weiteres Beispiel sei die Verschleppung des wichtigen Projekts der audiovisuellen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung.

DAV steht für Rechtsstaat, Freiheits- und Bürgerrechte

Nach Auffassung des DAV gibt es weiterhin wichtige Aufgaben innerhalb der Rechtsstaatlichkeit. Zwar wurde durch Bundestag und Bundesrat Ende 2024 mit breiter Mehrheit der Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Sperrminoritäten und politisch motivierten Übergriffen des Gesetzgebers beschlossen. „Dies stellt allerdings nur einen Schritt dar“, betont die DAV-Präsidentin. So sei eine Zustimmungspflicht des Bundesrates für künftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes sinnvoll. Außerdem gehe es um Änderungen in der Verwaltungsgerichtsordnung, damit Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gegenüber Behörden auch effektiv durchsetzbar sind. Zudem seien auch die Länder gefragt, ihre Landesverfassungsgerichte resilient auszugestalten. „Wir brauchen Resilienz 2.0“, betont Kindermann.

Der DAV wird sich auch künftig für die Bürger- und Freiheitsrechte einsetzen. Dazu gehört, die von der Ampel initiierte Überwachungsgesamtrechnung durchzuführen bzw. fortzusetzen und deren Ergebnisse in ein Konzept der Überwachung einzubeziehen und fortzuschreiben. „Einzelne Maßnahmen erscheinen vielleicht sinnvoll. In der Summe können sie aber eine unerträgliche Überwachung unbescholtener Bürgerinnen und Bürger darstellen“, so Kindermann. Dies betreffe die Bereiche für anlasslose Datenspeicherung, der Chatkontrolle oder biometrischer Überwachungssysteme. „Es sei notwendig“, so die DAV-Präsidentin, „immer die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Maßnahmen zu prüfen“.

Weitere Themen des Eckpunktepapiers sind beispielsweise die Reform des Familienrechts oder des AGB-Rechts.

Bei allen Überlegungen in der Rechtspolitik sei es unverzichtbar, dass der anwaltliche Berufsstand bei der Planung von rechtsstaatlichen Vorhaben und Projekten rechtzeitig einbezogen werde, um den Blickwinkel der Praxis zu berücksichtigen

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

NEWS TEILEN: