Bundestagssitzung am 25. März: Fünf dringliche Tierschutz-Themen auf der Agenda
(Aachen) - Der Bundestag wird am kommenden Freitag, den 25. März, gleich über fünf tierschutzrelevante Themen beraten bzw. entscheiden. Es geht um vier Anträge von Bündnis 90/Die Grünen mit folgendem Anliegen: Haltung von Wildtieren im Zirkus verbieten, Schenkelbrand bei Pferden verbieten, Tierschutz stärken - Tierheime entlasten sowie die intensive Nutztierproduktion überprüfen. Hinzu kommt ein Antrag der SPD-Fraktion zur verpflichtenden Kastration von Katzen mit Freigang. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte fordert die Parlamentarier auf, allen Anträgen zuzustimmen. Es gelte, endlich dem Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes umfassend Rechnung zu tragen und Tierschutz nicht wieder der Parteiraison unterzuordnen. Denn erfahrungsgemäß würden Anträge der Opposition von den Regierungsfraktionen abgelehnt.
Mit dem Haltungsverbot für Wildtiere in Zirkusbetrieben beschäftigt sich heute vorab der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte erinnert, dass der Bundesrat bereits im Oktober 2003 eine entsprechende Entschließung verabschiedete, die Bundesregierung die Umsetzung dieser wichtigen Forderung jedoch siebeneinhalb Jahre vor sich herschiebe. Für die Tierrechtler eine Ungeheuerlichkeit, zumal etliche wissenschaftliche Untersuchungen Wildtierhaltungen in Zirkussen als nicht artgerecht belegen sowie rechtliche Argumente die Verbotsforderung stützen. So hat die EU-Kommission die Rechtmäßigkeit des in Österreich geltenden Wildtierverbots bestätigt und 13 europäische Länder haben bereits Vorschriften erlassen, um Wildtierhaltung in Zirkussen zu reduzieren oder zu verbieten. Der Bundesverband hofft, dass die Dringlichkeit des Wildtierverbots auch durch den jüngsten bekannt gewordenen Vorfall - dem Ausbruch einer Löwin aus einem Zirkus in Neurupin und ihre Erschießung - verdeutlicht werde und die CDU/CSU-Fraktion endlich ihre Blockadehaltung aufgibt.
Für den Bundesverband ist eindeutig: Will die Bundesregierung, deren Ministerin Ilse Aigner vor wenigen Wochen ein umfassendes Tierschutzpaket versprach, glaubwürdig bleiben, dann müssen die Parlamentarier am Freitag fraktionsübergreifend Farbe bekennen. Das seien sie dem Staatsziel Tierschutz sowie ihrer Verantwortung für Länder und Kommunen schuldig. Denn viele Kommunen klagen über bestehende Rechtsunsicherheiten, wenn es darum geht, Gastierungsgesuche von Zirkussen abzulehnen oder Kastrationsgebote für Freigängerkatzen festzuschreiben.
Auf www.tierschutzwatch.de können Sie die folgenden Anträge nachlesen:
Antrag: Haltung von Wildtieren im Zirkus verbieten (http://www.tierschutzwatch.de/index.php?option=com_zoo&view=item&item_id=190&Itemid=2)
Antrag: Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen (http://www.tierschutzwatch.de/index.php?option=com_zoo&view=item&item_id=271&Itemid=2)
Antrag: Unterstüzung der Tierheime und Kastration von Freigängerkatzen (http://www.tierschutzwatch.de/index.php?option=com_zoo&view=item&item_id=272&Itemid=2)
Antrag: Überprüfung der Nutztierproduktion (http://www.tierschutzwatch.de/index.php?option=com_zoo&view=item&item_id=332&Itemid=2)
Antrag: Für ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden (http://www.tierschutzwatch.de/index.php?option=com_zoo&view=item&item_id=333&Itemid=2)
Quelle und Kontaktadresse:
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Stephanie Elsner, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Roermonder Str. 4a, 52072 Aachen
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