Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Arbeit diskutiert TKG-Novelle in öffentlicher Anhörung / VATM sieht noch Defizite und Unklarheiten im neuen Gesetz

(Berlin) - Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) stellt anlässlich der heutigen (9. Februar) öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Arbeit im Gesetzgebungsverfahren zur TKG-Novelle seine Kernforderungen für ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) vor.

Nach Ansicht des Branchenverbandes enthält der Entwurf eine Reihe von Defiziten und Unklarheiten, durch die eine ausreichende Planungssicherheit für neue Investitionen in den Telekommunikationsmärkten verhindert wird. Aufgrund der vielen „Kann“-Vorschriften ist weiterhin unklar, ob und wie reguliert wird. Der Gesetzgeber ist daher aufgerufen, durch klare rechtliche Rahmenbedingungen den Markt so zu gestalten, dass durch eine effiziente Regulierung ein strukturell gesicherter Wettbewerb im Bereich der TK-Dienste und -netze dauerhaft entstehen kann.

„Es ist unverzichtbar, dass mit dem neuen TKG ein belastbarer Rahmen für Investitionen - mit langfristig positiven Effekten für Konjunktur und Arbeitsmarkt - entsteht. Nur dann kann das hohe Wachstums- und Beschäftigungspotential der Telekommunikationsbranche als Innovationstreiber auf Dauer voll ausgeschöpft werden,“ erklärt Peter Wagner, Präsident des VATM.

Zentrales Element für Innovationswettbewerb ist die Möglichkeit der Wettbewerber, auf einzelne wesentliche Vorleistungen des marktbeherrschenden Unternehmens im Festnetz zuzugreifen. Die rechtzeitige Bereitstellung wesentlicher Vorleistungen war eine der wichtigsten Bedingungen des Fachministeriums, unter denen es ermöglicht werden sollte, die Deutsche Telekom AG aus der gesamten Regulierung des Endkundenmarktes zu entlassen. Genau diese klare Vorgabe wurde jedoch immer weiter verwässert, was die politisch gewünschte Ausgewogenheit des Gesetzentwurfes vollständig in Frage stellt. Die Missbrauchskontrolle muss deutlich effizienter gestaltet werden und darf nicht im Belieben des Regulierers stehen. Sie erfordert Antragsrechte der Unternehmen, um ein unverzügliches Eingreifen zu garantieren. Andernfalls bleiben vorgesehene Verfahrensfristen und Sanktionen wirkungslos.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539

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