Bundestag verabschiedet Pflegereform / VDAB: Erfreuliche Teillösungen, aber kein langfristiges Konzept
(Essen) - Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundestag heute (13. März 2008) das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen. Bereits am Mittwoch (11. März 2008) stimmte der Gesundheitsausschuss dem Gesetzentwurf inklusive 50 Änderungsanträgen zu und machte somit den Weg für das Reformprojekt frei.
Wir begrüßen die künftige Dynamisierung der Leistungen und die Verbesserungen für Demenzkranke, betont Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Zum ersten Mal seit Einführung der Pflegeversicherung sollen die Leistungsbeträge schrittweise erhöht werden. Verbessert werden auch die Leistungen für ambulant und stationär betreute Demenzkranke. Diese erhalten künftig statt 460 bis zu 2.400 Euro jährlich.
Neu im Gesetzentwurf ist eine Regelung über zusätzliche Betreuungskräfte für Demenzkranke. Bis 2010 sollen rund 200 Millionen Euro für diese Assistenten in Heimen zur Verfügung stehen. Durch diese Personalaufstockung gewinnt die Pflege mehr Personal für die Betreuung der wachsende Zahl Demenzkranker.
Die umstrittenen Pflegestützpunkte sollen nun lediglich auf Initiative der einzelnen Länder eingerichtet werden. Baumann: Erfreulicherweise wurde die flächendeckende Einführung der Stützpunkte ad acta gelegt. Dennoch befürchten wir in einzelnen Ländern weiterhin die Verschwendung von Beitragsgeldern für überflüssige zusätzliche Strukturen. Die künftigen Mehreinnahmen der Pflegeversicherung müssen in den Ausbau der Versorgung investiert werden. Beratung ist wichtig, bessere Pflege wichtiger.
Auch die neuen Pflegeberater, die bundesweit beratend tätig werden sollen, sieht der VDAB kritisch. Baumann: Diese werden für den Verbraucher nicht unabhängig sein, denn sie sind Mitarbeiter der Pflegekassen und in ihrer Beratungsleistung Kostengesichtspunkten unterworfen.
Heime sollen künftig ohne Voranmeldung überprüft werden. Ab 2011 sollen die Prüfungen einmal jährlich stattfinden. Dabei soll das Augenmerk weniger auf Strukturen gerichtet werden, sondern sich vorrangig am Zustand der Betroffenen orientieren. Den Fokus der Prüfungen auf die Ergebnisqualität der Pflege zu legen entspricht unseren langjährigen Forderungen, so Baumann.
Durch die Ausweitungen des Prüfrhythmus und der Einführung zusätzlicher Pflegeberater befürchten wir jedoch, dass dem Arbeitsmarkt eine Vielzahl kompetenter Pflegefachkräfte entzogen wird, kritisiert Baumann. Dies wäre vor dem Hintergrund eines drohenden Fachkräftemangels fatal.
Bedauerlicherweise hat die Politik viele notwendige strukturelle Änderungen in der Pflegeversicherung ausgespart, resümiert Baumann. Mit dem Reform-Kompromiss werden weder die strukturellen noch die finanziellen Probleme in der Pflege auf lange Sicht gelöst. Trotz einiger erfreulicher Verbesserungen steht ein langfristiges Konzept zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung noch aus.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)
Nicole Meermann, Pressereferentin
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