Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Bundestag und Bundesrat beschließen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / VDAB: AGG hat negative Auswirkungen auf Qualität in Pflegeeinrichtungen

(Essen) - Bundestag und Bundesrat haben dem „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ – kurz AGG – zugestimmt. Mit dem Gesetz werden die vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umgesetzt. Ein Schwerpunkt des AGG liegt im Anwendungsbereich von Beschäftigung und Beruf. Somit betrifft das Gesetzesvorhaben den personalintensiven Bereich der Pflegebranche. Der Arbeitgeber muss erforderliche Maßnahmen, auch vorbeugende, zum Schutz vor Benachteiligung treffen. Das Gesetz soll am 1. August 2006 in Kraft treten.

„Mit dem AGG wird eine weitere staatliche Kontrollbürokratie errichtet – und dies vor dem Hintergrund der seitens der Politik angeblich angestrebten Entbürokratisierung unserer Gesetzeslandschaft“, kritisiert Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Das AGG ist ein bürokratisches Ungetüm, gespickt mit unpräzisen und unverständlichen Formulierungen und fehlenden Definitionen, die jede Menge Rechtsunsicherheiten und unbeabsichtigte Rechtsverstöße verursachen werden.“ Zu befürchten seien steigende Klage und Prozesshäufigkeiten und zahlreiche kostenträchtige juristische Manöver.

„Die Vorschriften des AGG werden die Qualität in Pflegeeinrichtungen negativ tangieren“, lautet die Prognose von Schulz. Das Gesetz schreibe zahlreiche unnötige Dokumentationsaufgaben und eine aufwendige Nachweisführung vor. „Dadurch geht wichtige Zeit für die eigentlichen Aufgaben einer Pflegeeinrichtung verloren: der Pflege und Betreuung hilfebedürftiger Menschen und der nachhaltigen Weiterentwicklung der Qualitätssicherung.“

Ebenso werden Pflegeeinrichtungen im Rahmen von Personaleinstellungen bei der Auswahl von guten und qualifizierten Arbeitskräften eingeschränkt, fügt Schulz hinzu. „Statt die Qualifikation des Bewerbers als ausschlaggebendes Kriterium für eine Einstellung in den Vordergrund zu rücken, muss in aufwändiger Weise darauf geachtet und dokumentiert werden, dass kein Interessent benachteiligt wird.“ Folglich werde der Unternehmer bei seinen Personalentscheidungen unnötig in eine zurückhaltende und vorsichtige Haltung gedrängt.

„Ein guter Unternehmer geht von sich aus fair und verantwortungsbewusst mit seinem Personal um, denn er weiß: Motiviertes und engagiertes Personal ist eine seiner wichtigsten Ressourcen und ein Garant für einen erfolgreichen Betrieb – dies trifft insbesondere für die Pflegebranche zu. Ein AGG benötigt dieser hierzu nicht“, so Schulz abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

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