Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundestag stimmt Tierschutz im Grundgesetz zu

(Bonn) - Zur Entscheidung des Bundestages, den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen, erklärt der Deutsche Bauernverband (DBV), dass es aus Sicht der Landwirtschaft angesichts der bereits vorhandenen hohen Regelungsdichte in der landwirtschaftlichen Tierhaltung keine zwingende Notwendigkeit für dieses Vorhaben gibt. Allerdings seien die Bauern über diese Entscheidung auch nicht besorgt.

Die Bauern stünden zu ihrer Verpflichtung zum Tierschutz und seien dazu ausgebildet, ihre Tiere fachgerecht unterzubringen und zu versorgen. Eine Reihe von landwirtschaftlichen Fachgesetzen garantiere die Einhaltung des Tierschutzes in der Landwirtschaft, erklärte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner. Wichtiger als die Aufnahme ins Grundgesetz sei, dass die Politik für vergleichbare Tierschutzstandards in der Europäischen Union und weltweit eintritt, zum Beispiel bei den anstehenden WTO-Verhandlungen. Dort werde von den Bauern jedoch der notwendige Nachdruck von Seiten der deutschen Politik schmerzlich vermisst.

Auf jedem zweiten Bauernhof in Deutschland werden Rinder, Schweine oder Hühner gehalten. In der Landwirtschaft haben sich die Haltungsbedingungen der Nutztiere in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich verbessert. Moderne Stalltechnik, eine artgerechte Gruppenhaltung von Kälbern und Rindern oder die Entwicklung neuer Haltungssysteme für Geflügel belegten das erreichte hohe Tierschutzniveau. Die Verlagerung der Schlachtstätten in den ländlichen Raum habe die Tiertransportzeiten erheblich verkürzt. Sonnleitner: "Gleichzeitig müssen die deutschen Bauern jedoch immer häufiger erkennen, dass ihnen Konkurrenten mit geringeren Tierschutzstandards und geringeren Kosten den heimischen Markt streitig machen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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