Bundestag ringt um Klarheit beim Kundenschutz im neuen TKG / VATM begrüßt Entschädigung von Überwachungsmaßnahmen
(Berlin) - Zentrales Thema der Anhörung des Bundestages am 12. Mai zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist die richtige Balance von effizienterem Kundenschutz bei konsequenter Förderung neuer und innovativer Dienstleistungen für Wirtschaft und Verbraucher.
Einige Vorschläge der Bundesregierung und der Länder schießen nach wie vor über das Ziel heraus - etwa die gesetzliche Preisansage vor Call-by-Call-Gesprächen bei Preisen von rund 1,5 Cent pro Minute. Der Kunde hat heute schon die Möglichkeit, genau diejenigen Anbieter im Markt auszuwählen, die auch ohne gesetzlichen Zwang ihren Kunden Preisansagen anbieten, meint Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.
Bei Abo-Diensten erhöht das am Markt bereits praktizierte Hand-Shake-Verfahren in Form einer zusätzlichen Bestätigungs-SMS die Transparenz über Vertragspartner und -abschluss. Grützner warnt allerdings vor der geforderten Ausweitung des Hand-Shake-Verfahrens auf normale SMS-Dienste, z.B. für Fahrkarten, Kinokarten oder Parkgebühren per Handy: Dies würde die Entwicklung innovativer Dienste ohne Missbrauchspotenzial von vornherein beschränken.
Der VATM begrüßt ausdrücklich, dass im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes die Frage der Entschädigung für Überwachungsmaßnahmen - wie im TKG seit Juni 2004 vorgesehen - nun angemessen geregelt werden soll. Der Deutsche Bundestag hält Wort. Damit wird nicht nur eine einseitige Belastung einer Branche vermieden, sondern auch dem Ausufern von staatlichen Überwachungsmaßnahmen entgegengewirkt, führt Grützner aus. Deutschland schließt damit endlich an das Niveau anderer europäischer Staaten auf, in denen eine angemessene Entschädigung längst Standard ist.
Die nun im Gesetz vorgesehenen Pauschalen reichen für eine angemessene Entschädigung der Kosten allerdings nicht aus. Insbesondere werden neben Betriebs- und Kapitalkosten anfallende Investitionskosten weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt. Um gerade kleine und mittelständische Unternehmen nicht unverhältnismäßig zu belasten und Markteintrittschancen zu erschweren, muss der Änderungsantrag in einzelnen Punkten deutlich nachgebessert werden, fordert Jürgen Grützner.
Der VATM kommentiert die einzelnen Vorschriften für eine angemessene Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen in seiner Stellungnahme unter www.vatm.de
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM)
Albrechtstr. 12, 10117 Berlin
Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539
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