Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Bundestag entscheidet über Föderalismusreform / VDAB: Ohne Entbürokratisierung entsteht Kompetenzwirrwarr

(Berlin) - Im Bundestag fällt heute (30. Juni 2006) die Entscheidung über die Föderalismusreform und somit über die Verlagerung des Heimgesetzes vom Bund auf die Länder. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Gesetzentwurf die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erhalten.

„Die Regierung hat es versäumt, vor der Umsetzung der Föderalismusreform das Heimrecht umfangreich von überflüssigen Vorschriften zu befreien. Dieser bereits im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Aufgabe ist sie schlichtweg nicht nachgekommen“, so Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Ohne eine umfangreiche Deregulierung steht zu befürchten, dass es in vielen Punkten zu einer Kollision zwischen Bundes- und Landesrecht kommt.“

Da im Gesetzentwurf zur Föderalismusreform die Zuständigkeiten von Bund und Länder nicht präzise abgegrenzt wurden, ist auf Länderebene eine ausgeprägte Überreglementierung zu erwarten, so Schulz weiter. „Durch die unklare Definition von Bundes- bzw. Landesaufgaben entsteht ein Kompetenzwirrwarr, das den Gerichten jede Menge Arbeit bescheren wird.“ Am 7. Juli soll der Bundesrat die Reform endgültig verabschieden, die Anfang 2007 in Kraft treten soll.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

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