Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Bundestag darf Herkunftslandprinzip nicht verwässern!

(Berlin) - Umfassende Rechtssicherheit für Online-Anbieter und Verbraucher hat der DIHK von Bundesregierung und Bundestag gefordert. Deshalb müsse die EU-Richtlinie zum E-Commerce, die das Herkunftslandprinzip verankert, eindeutig und ohne Einschränkung festgeschrieben werden. Dies betont die Spitzenorganisation der Industrie- und Handelskammern anlässlich der Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages am 8. Oktober.

Die Brüsseler E-Commerce-Richtlinie habe das Herkunftslandprinzip verankert, um für Onlineanbieter und Verbraucher im Binnenmarkt ausreichend Rechtssicherheit zu schaffen. Danach müssten Online-Anbieter im gesamten Binnenmarkt grundsätzlich nur das Recht ihres eigenen Staates beachten und nicht mehr wie bisher 15 verschiedene Rechtsordnungen. Internetdienste von Deutschland nach Frankreich zu erbringen wäre dadurch genauso einfach möglich, wie von Bayern nach Niedersachsen. Die Einführung des Herkunftslandsprinzips sei daher von zentraler Bedeutung für die Förderung und Verbreitung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der EU und die Verwirklichung des Binnenmarktes.

Die Bundesregierung wolle aber im Elektronischen-Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) eine Regelung schaffen, die die Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie ignoriere. Statt des einfachen und für jedermann nachvollziehbaren Herkunftslandsprinzips sehe der Regierungsentwurf eine komplizierte mehrstufige Prüfung des anwendbaren Rechts vor. Die mit der E-Commerce-Richtlinie gewollte Rechtssicherheit werde damit gerade nicht erreicht. Dies wäre mit schweren Nachteilen für deutsche Internetanbieter gegenüber ausländischen Konkurrenten verbunden. Es würde auch zu unnötigen Verfahrensverzögerungen und einem Anstieg der Kosten für Rechtsberatung und -verfolgung kommen.

Aus Sicht des DIHK sei es unverständlich, warum die Bundesregierung eine Regelung verabschieden wollte, die die gesamte deutsche Wirtschaft geschlossen ablehne und die dazu noch gegen EU-Recht verstoße. Dies sei der falsche Weg in die auch von der Bundesregierung gewünschte Informationsgesellschaft.

Gemeinsame Erklärung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, des Verbandes der Zeitschriftenverleger und des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft zum Entwurf eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG), BT-DS 14/60981.

Die sog. E-Commerce-Richtlinie sieht vor, dass jeder Online-Anbieter grundsätzlich dem Recht seines Heimatstaates unterliegt (Herkunftslandprinzip), auch wenn er in ganz Europa Online-Dienstleistungen anbietet. Dieses Herkunftslandprinzip schafft für europäische Onlineanbieter und Verbraucher gleichermaßen Rechtssicherheit. Diese Rechtssicherheit ist dringend erforderlich, damit sich Online-Dienste in ganz Europa weiterentwickeln können. Die Internetwirtschaft ist ein Motor für die gesellschaftliche Entwicklung und die Steigerung der Produktivität in Deutschland und Europa. Von der Internetwirtschaft gehen entscheidende beschäftigungswirksame Impulse aus.

2. Das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie ist deshalb zur Stärkung der deutschen Internetwirtschaft in dem geplanten Gesetz über rechtliche Rahmenbedingung für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) uneingeschränkt zu verankern. Dennoch folgt die Bundesregierung nicht der klaren Anordnung des europäischen Rechts. Statt des einfachen und für jedermann nachvollziehbaren Herkunftslandprinzips soll eine Regelung geschaffen werden, die das Herkunftslandprinzip durch einen "Günstigkeitsvergleich" relativiert. Diese läuft auf eine Aushöhlung der in europäischen Gesetzgebungsverfahren vereinbarten Grundsätze hinaus.

3. Zur Begründung werden von der Bundesregierung rechtsdogmatische Erwägungen vorgetragen. Die Europäische Kommission hat die Bundesregierung bereits schriftlich darauf hingewiesen, dass dies gegen Europarecht verstoße. Andere EU-Mitgliedstaaten, wie z. B. Luxemburg, Österreich, Frankreich und Finnland, haben das Herkunftslandprinzip in ihren Umsetzungsgesetzen eindeutig umgesetzt oder planen dies zu tun.

4. Würde das jetzige Gesetzesvorhaben in Deutschland verabschiedet, so wäre dies mit schweren Nachteilen für deutsche Online-Anbieter im Verhältnis zu ausländischen Konkurrenten verbunden. Die von der Bundesregierung angestrebte Lösung brächte für Online-Dienste, aber auch für Verbraucher keine Klarheit hinsichtlich des anwendbaren Rechts. Aufgrund dieser Tatsache werden sich auch Gerichtsverfahren erheblich verteuern. Viele von ihnen könnten nur nach Heranziehung teurer Gutachter entschieden werden. Dies würde zu Verfahrensverzögerungen und unverhältnismäßig hohen Kosten führen.

5. Die deutsche Wirtschaft und die diese Erklärung tragenden Verbände weisen darauf hin, dass eine die Internetwirtschaft behindernde gesetzliche Regelung die von der Bundesregierung selbst gewollte Beschleunigung des Weges in die Informationsgesellschaft erschwert. Es wäre daher der falsche Weg, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Online-Anbieter zu verschlechtern.

6. Die Wirtschaft fordert daher die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, das EGG nach den Vorgaben der EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs zu gestalten und das Herkunftslandprinzip ohne jeden Vorbehalt umzusetzen, so wie es der Bundesrat gefordert hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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