Bundestag beschließt Wiedergewährung der Sonderzahlung
(Bonn) - Es ist so gut wie geschafft. Für die Sonderzahlung der Besoldungs- und Versorgungsempfänger des Bundes berieten die Mitglieder des Bundestages sogar bis tief in die Nacht hinein.
Am 1. Dezember gegen 23.40 Uhr beschloss das Parlament, die Sonderzahlung wieder in voller Höhe von 2004 zu gewähren. Mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedete der Bundestag das "Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung". Damit beträgt das frühere Weihnachtsgeld ab Januar 2012 wieder 5 Prozent eines Jahreseinkommens für Besoldungsempfänger, etwas weniger für Versorgungsempfänger, da das "Weihnachtsgeld" bei diesem Personenkreis auf dem Stand von 2004 eingefroren wurde. Ab Januar 2012 ist auch dieser Teil des wiederauferstandenen Weihnachtsgeldes Bestandteil der monatlichen Bezüge.
Es kann nicht mehr viel schief gehen. Weil es nur um Bundesrecht geht, muss der Bundesrat nicht zustimmen. Sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, können die Wehrbereichsverwaltungen mit den Zahlungen rückwirkend zum 1. Januar 2012 beginnen.
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