Bundestag beschließt Verschärfung bei Cross Compliance / Bauernverband: Öffentliche Zusage zum Pflanzenschutzgesetz nicht eingehalten
(Berlin) - Mit der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes habe Deutschland ohne Not gegen die eigene Maxime verstoßen, Cross Compliance nur auf Basis europäischer Standards umzusetzen, kritisierte der Deutsche Bauernverband (DBV) den Beschluss des Deutschen Bundestages. Es sei nicht akzeptabel, dass die Anforderungen von Cross Compliance mit der Verankerung einer umfangreichen Dokumentation des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Pflanzenschutzgesetz einseitig national verschärft wurden. Die Landwirtschaft stehe zu ihren Aufzeichnungspflichten, die sich aus dem Bereich der Rückverfolgbarkeit und der guten fachlichen Praxis ergeben. Die Verknüpfung mit Cross Compliance schaffe jedoch zusätzliche Kontrollbürokratie und setze die deutschen Landwirte erheblichen Sanktionsrisiken aus. Die Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirte gegenüber ihren Berufskollegen im europäischen Ausland würden hierdurch zementiert und ausgedehnt, anstatt vermindert, kritisierte der DBV. Die Agrarminister von Bund und Ländern sowie die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag müssten sich deshalb jetzt den Fragen der Bauern stellen, wie ernst und verlässlich sie es mit Zusagen zu Bürokratieabbau und nationalen Alleingängen hielten.
Auf heftige Kritik des DBV stößt zudem das Verhalten von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer, der zuvor in Berlin und Bayern öffentlich angekündigt hatte, die Aufzeichnungspflicht wegen der drohenden Verknüpfung mit Cross Compliance aus dem Pflanzenschutzgesetz zu streichen. Doch nur wenige Tage danach habe er sich mit den Regierungsfraktionen darauf verständigt, die umfassende Aufzeichnungspflicht als Cross Compliance-relevant beizubehalten. Damit müsse sich wieder ein Politiker mit dem Vorwurf des Wortbruchs auseinandersetzen, meint der DBV.
Aus Sicht des DBV sei es unerlässlich, die neuen Regelungen mit Blick auf die erheblichen Sanktionsrisiken für die Landwirte so umzusetzen, dass die Folgen einer praxisfernen EU-Bürokratie im Rahmen von Cross Compliance minimiert werden. Hierbei seien nun Bund und Länder gefordert, die Protokollerklärung der Regierungsfraktionen zu dem Pflanzenschutzgesetz entsprechend zu beachten.
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