Pressemitteilung | k.A.

Bundestag beschließt Steueränderungsgesetz 2007 / Mehreinnahmen für den Staat / Wer die Lasten schultern muss

(Berlin) - Die Mehrbelastung trifft vor allem engagierte Berufstätige und Familien, die vernünftigerweise entlastet werden sollten. Fraglich ist, ob die beschlossenen Kürzungen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

Bereits mehr als 2,5 Milliarden Euro bringt die Kürzung der Entfernungspauschale. 15 Millionen Pendler werden pro Jahr mit bis zu 600 Euro zur Kasse gebeten. Hinzu kommen steigende Fahrt-kosten durch Anhebung der Umsatz- und Versicherungsteuer, die im Durchschnitt ebenfalls mehr als hundert Euro zusätzliche Belastung bringen. Die Kürzung der Pendlerpauschale trifft auch Eltern mit Kindern in der Berufsausbildung. Für sie verringert sich außerdem die Bezugsdauer für Kindergeld um zwei Jahre. Der Wegfall des Kindergeldes kostet diesen Familien jährlich 1 848 Euro. Außendienstmitarbeiter, Lehrer, Arbeitnehmer in Aus- und Fortbildungen und Umschulungen können ab 2007 die Kosten des Arbeitszimmers nicht mehr absetzen.

Nach Auffassung namhafter Juristen und Wirtschaftsinstitute sind die Streichungen verfassungswidrig. Die Finanzpolitiker der Regierungskoalition hatten sich deshalb bereits über verfassungskonforme Alternativen verständigt.
Nachdem jetzt dennoch die vorliegenden Kürzungen beschlossen wurden, wird der NVL für betroffene Arbeitnehmer Musterverfahren gegen die Einschränkung des Werbungskostenabzugs bis zum Bundesverfassungsgericht führen. Außerdem hatte der Verband bereits eine Petition mit 100.000 Protestnoten gegen die Kürzung der Entfernungspauschale an den Finanzausschuss des Bundestages übergeben.
Der NVL fordert die Bundesländer auf, das Gesetz im Bundesrat zu korrigieren. Dem Gesetzgeber liegen Alternativen vor, die das Einsparvolumen ebenfalls erbringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) Pressestelle Oranienburger Chaussee 51, 13465 Berlin Telefon: (030) 4012925, Telefax: (030) 4013675

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