Bundestag beschließt Gesetz zur elektronischen Unterschrift
(Bonn) - Die elektronische Unterschrift gilt künftig als gleichwertige Alternative zur handschriftlichen Unterzeichnung, meldet die Nachrichtenagentur dpa am 15.2. 2001 aus Berlin. Der Bundestag beschloss an diesem Tag ohne Gegenstimmen in abschließender Lesung ein Gesetz zur Regelung elektronischer Signaturen.
Nach der neuen Regelung wird die handsignierte Unterschrift in einer Zertifizierungsstelle hinterlegt, bevor der Unterzeichnende seine elektronische Signatur erhält. Das Signaturgesetz schaffe die Grundlage für einen sicheren europaweiten elektronischen Geschäftsverkehr, sagte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) im Bundestag. Deutschland setze die EU-Signaturrichtlinie als einer der ersten Staaten um. «Damit sichern wir unsere Vorreiterrolle in Europa auch auf diesem Gebiet.»
Die Internet-Wirtschaft in Deutschland hat nach Müllers Worten trotz fallender Aktienkurse «eine eindrucksvolle Dynamik entwickelt». Derzeit seien hier zu Lande knapp 800 000 Menschen in der Informations- und Kommunikationstechnologie beschäftigt. Bis zum Jahr 2010 könnten bis zu 750 000 neue Arbeitsplätze entstehen. Die Bundesregierung wolle vor allem kleine und mittlere Unternehmen auf ihrem Weg in die Informationsgesellschaft unterstützen.
Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP stimmten dem Gesetzentwurf zu; die PDS enthielt sich. Der ehemalige Forschungsminister Heinz Riesenhuber (CDU) sagte, die große Leistung der Bundesregierung in der Informationstechnologie bestehe darin, «dass sie hier ungebrochen eine Politik fortgeführt hat, die die alte Bundesregierung überzeugend, langfristig und kraftvoll angelegt hat».
Riesenhuber kritisierte, die Bundesregierung verderbe durch eine Vielfalt an Gesetzen Firmengründern den «Spaß an der Arbeit»: Als Beispiele nannte er das 630-Mark-Gesetz, die Debatte über die Scheinselbstständigkeit und die geplante Reform der betrieblichen Mitbestimmung. «Die Gesellschaft erwartet nicht Fürsorge, sie erwartet die Freiheit, dass sie tun darf, was sie tun möchte - und dass die Politik nicht dazwischensteht, ist schon eine großartige Leistung.»
Die Bundesnotarkammer in Köln wies darauf hin, dass nach dem neuen Signaturgesetz eine staatliche Prüfung für die so genannten Zertifizierungsstellen nicht erforderlich ist. Die Kammer rät jedoch dazu, nur solche Dienste in Anspruch zu nehmen, die sich freiwillig einer staatlichen Prüfung unterzogen haben.
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