Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

Bundessozialgerichts-Urteil zu Psychotherapeuten-Honoraren / 10 Jahre zurückliegende Honorare sind rechtswidrig

(Berlin) - Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich in einem Urteil zu Honoraren der Psychotherapeuten am 28.06.2017 zu dem Abrech-nungszeitraum 2007 eindeutig positioniert. Die Honorare der Psychotherapeuten waren 2007 rechtswidrig zu niedrig und benachteiligen die Psychotherapeuten. "Die gemeinsame Selbstver-waltung ist wiederholt nicht in der Lage, den Psychotherapeuten ein rechtskonformes Honorar zuzugestehen", empört sich Dipl.-Psych. Michael Ruh, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) heute in Berlin. "Dabei sind insbesondere die langen Zeiträume, in denen die Psychotherapeuten nicht angemessen vergütet wurden, unzumutbar für eine wirtschaftliche Praxisführung".

Das BSG hat in seinem Urteil beanstandet, dass die vom Bewertungs-ausschuss für 2007 festgelegten Praxiskosten zu niedrig angesetzt waren. Daraus resultierten zu niedrige Honorare für die antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen. Nicht beanstan-det hatte das BSG dagegen die Honorare für das Jahr 2008, denn hier hatte der Bewertungsausschuss korrekte Kostendaten verwendet.

Nachzahlungen für 2007 erhalten nur die Psychotherapeuten, die Widerspruch gegen die Honorarbescheide eingelegt hatten und die ihre Widersprüche auch aufrecht erhielten.

In der Zwischenzeit hatten viele niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, auch auf Druck mancher Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), ihre Honorarwidersprüche zurückgezogen. Mit Honorarnachzahlungen können daher nur noch wenige Psychotherapeuten rechnen.

"Die Schere der Einkommen zwischen den Psychotherapeuten mit ihren zeitintensiven Leistungen und den anderen Facharztgruppen geht immer weiter auseinander. Um zu ihrem Recht zu kommen, müssen Psychotherapeuten immer wieder den Klageweg beschreiten und sie müssen hinnehmen, dass erst ein Jahrzehnt später rechtswidrige Honorarbeschlüsse höchstrichterlich revidiert werden", kritisiert Michael Ruh weiter. "Es ist eine seit Jahren anhaltende Zumutung für die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, regelmäßig eine verfassungskonforme Mindestvergütung einklagen zu müssen."

Die DPtV-Vertreter fordern den Gesetzgeber eindringlich auf, das rechtmäßige Anliegen der angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der kommenden Legislaturperiode ganz oben auf die Agenda zu setzen und die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu präzisieren.

Weitere BSG-Urteile zu den Abrechnungszeiträumen 2009 und folgende Jahre werden im Oktober 2017 erwartet.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV) Ursula-Anne Ochel Pressesprecherin Am Karlsbad 15, 10785 Berlin Telefon: (030) 235009-0, Fax: (030) 235009-44

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