Pressemitteilung |

Bundesregierung will Verheiratetenzuschlag für Soldaten streichen

(Bonn) - Auf entschiedenen Widerstand des Deutschen BundeswehrVerbandes stößt der Plan der Bundesregierung, in der Besoldung der Soldaten den sogenannten Verheiratetenzuschlag der Stufe 1 zu streichen. Begründet wird die im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahme mit der Anpassung der Besoldung „an veränderte gesellschaftliche Verhältnisse und Bedingungen“. Diese Begründung sei absurd, erklärte der Vorsitzende des BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz, auf einer Sitzung des Bundesvorstandes in Bonn.

Was als familienpolitische Verbesserung gefeiert werde, sei in Wahrheit eine reine Sparmaßnahme, so Gertz. Tatsächlich diene die Streichung des Verheiratetenzuschlags für Verheiratete ohne Kinder ausschließlich dem Ziel, dem Gesetzgeber eine vom Bundesverfassungsgericht erteilte Auflage zu erfüllen: die Anhebung des Familienzuschlags für das dritte und jedes weitere Kind.

Der Wegfall des Verheiratetenzuschlags wirke sich insbesondere bei den unteren Besoldungsgruppen ausgesprochen unsozial aus, kritisierte Gertz. Ein Hauptgefreiter in der Laufbahn der Mannschaften verliere durch die geplante Kürzung sechs Prozent seiner Besoldung. Die finanzielle Schieflage in den unteren Besoldungsgruppen der Soldaten werde sich somit noch verstärken.

Zudem werde die von Verteidigungsminister Scharping angekündigte Attraktivitätsverbesserung in den Streitkräften in einem wesentlichen Punkt in ihr Gegenteil verkehrt. Von der geplanten – und im übrigen öffentlichen Dienst längst vollzogenen – Anhebung der Eingangsbesoldung nach A 3 in Höhe von rund 350 Mark blieben den verheirateten Soldaten nach Streichung des Verheiratetenzuschlags noch knapp 70 Mark.

„Das kann man den Soldaten nicht antun. Wir werden mit Nachdruck gegen die geplante Kürzung vorgehen”, sagte der Verbandsvorsitzende.
Gertz fügte hinzu: „Das Grundgesetz gebietet in Art. 6 Abs. 1 den Schutz von Ehe und Familie, nicht aber lediglich den der Familie. Niemand ist gegen die Begünstigung von Familien. Wer dies aber zu Lasten der kinderlosen Ehen regelt, verstößt gegen das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bundeswehr-Verband e.V. (DBwV) Südstr. 123 53175 Bonn Telefon: 0228/38230 Telefax: 0228/3823220

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