Bundesregierung vor dem CEDAW Ausschuss in New York
(Tübingen) - Gestern wurde vor dem CEDAW-Ausschuss der UN in New York der 5. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland verhandelt.
Der CEDAW-Ausschuss berücksichtigte in seinen Fragen an die bundesdeutsche Delegation weitgehend die vorliegenden Schattenberichte von Nichtregierungsorganisationen. Am Montag, den 19.1.2004, hatten Vertreterinnen dieser NRO' s (agisra, Demokratischer Frauenbund, Deutscher Frauenrat, ECPAT Deutschland, KOK Potsdam e.V., TERRE DES FEMMES e.V. und die "Initiative für einen geschlechtergerechten Haushalt in Berlin") die Möglichkeit ihre dringenden Anliegen vor dem Ausschuss direkt vorzutragen.
Insbesondere wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Frauenrechtsverletzungen und Problemen in folgenden Bereichen entgegenzuwirken: Lohngefälle, Frauenarmut, diskriminierende Arbeitsmarktpolitik, Teilzeitarbeit und Minijobs, Gewalt gegen Frauen, die schlechte Situation von legalen und illegalisierten Migrantinnen und Asylbewerberinnen, Frauenhandel, stereotype Darstellung von Frauen in den Medien und sexistische Werbung. Des Weiteren wurde der Bundesregierung empfohlen, die aktuellen Reformvorhaben zu Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen und der Agenda 2010 in all ihren Auswirkungen auf Frauen und Männer zu evaluieren. Dringend forderte der Ausschuss detaillierte geschlechterspezifische Daten zu allen genannten Bereichen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfrauenministerium, Frau Christel Riemann-Hanewinckel, kündigte an, den Dialog mit den Nichtregierungsorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich fortzuführen.
CEDAW ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau. Es handelt sich um eine umfassende, rechtsverbindliche internationale Übereinkunft, die von der Vollversammlung der Vereinten Nationen 1979 verabschiedet und den Staaten zur Ratifizierung vorgelegt wurde. In der DDR trat CEDAW 1980, in der BRD fünf Jahre später in Kraft. Die Übereinkunft erlaubt zeitweilige Sondermaßnahmen, um die gesteckten Ziele schneller zu erreichen. CEDAW stellt fest, dass sich die traditionelle Rolle der Frau in der Gesellschaft und in der Familie wandeln muss, wenn die volle Gleichberechtigung von Mann und Frau erreicht werden soll.
Wenn Staaten CEDAW ratifizieren, verpflichten sie sich, Gesetzgebung und Politik aktiv derart zu gestalten, dass die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen gesichert wird. Alle vier Jahre müssen Regierungen der Vertragsstaaten dem CEDAW-Ausschuss über ihre diesbezüglichen Maßnahmen Bericht erstatten. 2002 legte die Bundesregierung den 5. Staatenbericht vor.
Quelle und Kontaktadresse:
TERRE DES FEMMES Menschenrechte e.V.
Konrad-Adenauer-Str. 40, 72072 Tübingen
Telefon: 07071/79730, Telefax: 07071/797322
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