Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Bundesregierung verpasst Strukturreform beim BaföG

(Berlin) - Der im Bundestag gefällte Beschluss zum BaföG führt lediglich zu einer finanziellen Verbesserung der Studierenden im bestehenden System. Damit ist die dringend erforderliche strukturelle Veränderung in der Studienfinanzierung verpasst worden. Dies erklärte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Dieter Hundt, am 16. Februar in Berlin.

Studierende sollten endlich als Erwachsene behandelt werden; das heißt auch, ihnen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ein Studium zu ermöglichen. Statt der auch in der neuen Gesetzesfassung festgeschriebenen Finanzierung nach Bedürftigkeit könnte jeder Student direkt eine Basisfinanzierung von rund 500,- DM im Monat erhalten, die sich aus Kindergeld und den Elternfreibeträgen zusammensetzt. Darüber hinaus muss jeder ein Anrecht auf ein Darlehen haben, das bis zu einer bestimmten Höhe in Anspruch genommen werden kann. Dieses ist erst dann zurückzuzahlen, wenn der Hochschulabsolvent „in Lohn und Brot“ steht. Für diejenigen, die den Sprung in die Erwerbstätigkeit nicht schaffen, sollte der Staat eine Bürgschaft leisten. Mit dem BDA-Modell kann schnell und nachhaltig das hohe Maß an Bürokratie des gegenwärtigen Verfahrens abgebaut werden, das viele davon abhält, einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Die Verantwortung jedes Studierenden für den eigenen Lebensweg muss auch vom Staat akzeptiert werden. Daher muss sich eine staatliche Studienfinanzierung darauf konzentrieren, dass jeder Student finan-ziell auf eigenen Füßen stehen kann. Es ist nicht zu erwarten, dass von einem Studienfinanzierungsmodell mit Darlehen eine abschreckende Wirkung auf potentielle Studierende ausgeht. Dies zeigen auch Erfah-rungen aus dem Ausland, erklärte der BDA-Präsident.

Flankierend zur „BAföG-Regelung für alle“ sollen in den Hochschulen in Zukunft mehr Stipendien als bisher zur Verfügung stehen, welche die Hochschulen nach eigenen Kriterien vergeben können. Damit werden die Stipendien auch Steuerungselemente, um die sich der einzelne be-werben muss. Dies trägt zum dringend notwendigen Wettbewerb unter den Hochschulen bei. Um Stipendien in nennenswertem Umfang zur Verfügung stellen zu können, muss nach Ansicht der BDA das Stiftungssteuerrecht noch einmal ein gutes Stück verbessert werden, so Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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