Bundesregierung und Opposition wollen Schwarzarbeit nicht wirklich bekämpfen / Kompromiss weist weiterhin die altbekannten Mängel auf
(Berlin) - Scharfe Kritik am Kompromiss über das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, den die Koalitionsparteien und die Opposition im Vermittelungsausschuss gefunden haben, übte der Geschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg, RA Peter Kraschinski: Auch der Vermittlungsausschuss hat keine positive Wende gebracht. Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit weist weiterhin die altbekannten erheblichen Mängel auf. Die Politik macht damit deutlich, dass sie die Schwarzarbeit vor allem im Baugewerbe nicht wirklich bekämpfen möchte.
RA Kraschinski bemängelt vor allem, dass die Politik es versäumt hätte, Maßnahmen zu ergreifen, die den Verfolgungsdruck erhöhen. RA Kraschinski sagte: Statt den Verfolgungsdruck durch effektivere Kontrollinstrumente zu erhöhen, wird lediglich das Strafmass erhöht. Der Nachweis der Schwarzarbeit wird damit aber nicht leichter, sondern eher erschwert. Denn im Strafrecht gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten, eher noch schärfer als im Ordnungswidrigkeitsrecht.
RA Kraschinski verwies darauf, dass im gesamten deutschen Baugewerbe annähernd 300.000 Schwarzarbeiter beschäftigt werden, durch die in etwa 180.000 offizielle Bauarbeitsplätze - vorwiegend im Mittelstand - vernichtet wurden und dass nur durch die Einführung eines elektronisch lesbaren und fälschungssicheren Sozialversicherungsausweises (Chipkarte) der Verfolgungsdruck erhöht werden könne und damit die Schwarzarbeit wirklich bekämpft würde.
Mit der Chipkarte, die von der Fachgemeinschaft Bau schon seit Jahren gefordert wird, könnte ein Baustellenkontrolleur unter Wahrung des Datenschutzes ohne Problem relativ einfach feststellen, wer sich dort berechtigterweise aufhält und insbesondere ob der angetroffene überhaupt eine Chipkarte mit sich führt. Bauherren und Erstunternehmer, die die Verantwortung für ihre Baustellen tragen müssen, können mit der Einführung der Chipkarte und ihrer Mitführungspflicht zur Verantwortung gezogen werden.
Abschließend verwies RA Kraschinski darauf, dass alle Maßnahmen weiter auf der Tagesordnung blieben, die zu einer Verminderung der Abgabenlast und einer Senkung der Lohn- und Lohnnebenkosten führen würden. Dadurch, so Kraschinski, würden die Anreize vermindert, am Markt Schwarzarbeit anzubieten und nachzufragen.
Quelle und Kontaktadresse:
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