Bundesregierung und Bundestag müssen ihre Politik für Jugendliche verstärken
(Berlin) - Zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August erklärt der Bundesvorsitzende der djo-Deutsche Jugend in Europa, Frank Jelitto:
Die djo-Deutsche Jugend in Europa fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, bei ihren Entscheidungen die Belange der Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland stärker zu berücksichtigen. Politik für Kinder und Jugendliche orientiert sich derzeit zu sehr an angeblichen Sach- und Sparzwängen und zu wenig an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen. Die djo-Deutsche Jugend in Europa fordert zum morgigen Internationalen Tag der Jugend insbesondere die Beibehaltung der Bundeszuständigkeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes, das einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bietet und eine Rücknahme der Vorbehaltserklärung der Bundesregierung zur UN-Kinderrechtskonvention.
Die djo-Deutsche Jugend in Europa lehnt Bestrebungen innerhalb der Bundesstaatskommission entschieden ab, das Kinder- und Jugendhilfegesetz aus der jetzigen Zuständigkeit des Bundes herauszunehmen und an die Länder abzutreten. Vergleichbare Jugendhilfeleistungen müssen über die Bundesländergrenzen hin vorhanden sein. Insbesondere bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund müssen bundesweit vergleichbare Standards weiterentwickelt und erhalten bleiben. Nur so können die zu¬wanderungsbedingten Nachteile ausgeglichen und Chancengleichheit zu einheimischen Jugendlichen hergestellt werden.
Die djo-Deutsche Jugend in Europa fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, ein den EU-Richtlinien entsprechendes Antidiskriminierungsgesetz vorzulegen. Dieses Gesetz muss die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Migrantinnen und Migranten gewährleisten und einen klaren und wirksamen Schutz vor Diskriminierungen bieten. Ein Antidiskriminierungsgesetz muss ein politisches Signal gegen rassistische Diskriminierung setzen. Es dürfen also nicht nur bestehende Gesetze geändert oder ergänzt werden, sondern ein Antidiskriminierungsgesetz muss auch einen eigenständigen Regelungsbereich beinhalten. Nur so kann eine auch symbolische Wirkung erzielt und ein Antidiskriminierungsrecht mit effektiver Wirkung geschaffen werden. Außerdem gehört jede Anknüpfung einer gesetzlichen Regelung an die Staatsangehörigkeit auf den Prüfstand, ob sie jeweils sinnvoll und inhaltlich wie auch gesellschaftspolitisch gerechtfertigt ist.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist vor mehr als 14 Jahren in Kraft getreten. Leider besitzt die Konvention aufgrund einer Vorbehaltserklärung in Deutschland keine uneingeschränkte Gültigkeit. Bereits drei Mal wurde die Bundesregierung vom Parlament in den Jahren 1999 und 2001 sowie zuletzt 2002 vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ausdrücklich aufgefordert, die Erklärung zurückzunehmen. Der Internationale Tag der Jugend sollte für die Bundesregierung Anlass sein, hier endlich zu handeln.
Quelle und Kontaktadresse:
djo Deutsche Jugend in Europa , Bundesverband e.V.
Wichertstr. 71, 10439 Berlin
Telefon: 030/4467780, Telefax: 030/44677811
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