Bundesregierung öffnet mit Tabaksteuererhöhungen Schleusen für Ameisenschmuggel und organisierte Kriminalität / Flyer informiert Reisende über zulässige Freimengen von Tabakwaren und schützt vor Bußgeldern
(Köln) - Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) rechnet bei einer Umsetzung der geplanten Tabaksteuererhöhungen im Dezember 2004 und September 2005 mit einem drastischen Anstieg der nicht in Deutschland versteuerten Zigaretten, einen weiteren Einbruch der Tabaksteuereinnahmen sowie eine Zerschlagung der legalen Vertriebsstrukturen im Tabakwaren-Facheinzelhandel.
Es ist bekannt, dass die Erhöhung der Tabaksteuer als Lenkungsinstrument der Bundesregierung weder die fiskalischen noch die gesundheits- und wirtschaftspolitischen Ziele erreicht hat. Der erste Schritt der dreistufigen Steuererhöhung zum 01.03.2004, die fast zeitgleich in Kraft getretene EU-Osterweiterung am 01.05.2004 und der damit verbundene Wegfall der Zollkontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien führen zu einer deutlichen Zunahme des Ameisenschmuggels und der organisierten Kriminalität.
Lag der Preis für eine Schachtel Markenzigaretten Anfang 2003 in Deutschland noch bei rund 3,20 Euro, erhöhte sich der Preis zum 01.03. dieses Jahres auf ca. 3,60 Euro. Mit den nächsten Steuererhöhungen im Dezember 2004 und September 2005 würde der Preis je Packung noch einmal um jeweils 30 bis 40 Cent steigen und damit deutlich über 4 Euro liegen. Mit jeder Steuererhöhung wächst der Steuerschaden, da Raucher auf Schmuggelprodukte, die weniger als die Hälfte kosten, ausweichen (Polen 1,43 Euro, Russland 0,72 Euro). Der Anteil der nicht in Deutschland versteuerten Zigaretten beträgt mittlerweile 10 Prozent. In den neuen Bundesländern sind es sogar 20 Prozent, in grenznahen Städten wie Frankfurt/Oder sogar 75 Prozent.
Der Kölner BTWE: Wenn das Preisgefälle zwischen legalen Zigaretten aus dem Geschäft und illegalen auf der Straße zu groß ist, wird Deutschland zum Eldorado krimineller Schmuggler. Der Staat schaut in die Röhre und der Endverbraucher bzw. der Reisende wird kriminalisiert. Mit der konzertierten Informationskampagne der Tabakwirtschaft wollen wir den Raucher über die gesetzlichen Bestimmungen zum Mitbringen von Zigaretten aufklären, damit er nicht in die Steuerfalle tappt oder gefälschte Produkte kauft.
Bestimmungen zur Einfuhr von Zigaretten
Offene Grenzen bedeuten nicht, dass es keine Mengenbegrenzungen für Reisende mehr gibt. Wer mehr als die erlaubten Einfuhrmengen mitführt, muss nachversteuern, die Ware wird beschlagnahmt und es droht eine Strafanzeige. Zum Schutz der Reisenden und zur Aufklärung über die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen beteiligt sich der BTWE daher an der bundesweiten Infokampagne der Tabakwirtschaft über die gesetzlichen Bestimmungen zur Einfuhr von Zigaretten. Kernstück dieser Kampagne ist ein Flyer, der in kompakter Form die Gesetzeslage darstellt.
Die Kampagne wird im November 2004 gestartet. Der Informationsflyer hat eine Auflage von über 1 Mio. Exemplaren und wird dem Handel zur Verfügung gestellt. Dies betrifft insbesondere die grenznahen Standorte der über 20.000 Kleinverkaufsstellen wie Kioske, aber auch den Tabakwaren-Facheinzelhandel mit 7.000 Unternehmen sowie die ca. 14.000 Tankstellen.
BTWE-Gf. W. Fischel: Dem Tabakwaren-Facheinzelhandel kommt hier durch seinen direkten Kundenkontakt, seine Beratungs- und Verteilfunktion eine Schlüsselstellung zu.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE)
Am Lyskirchen 14, 50676 Köln
Telefon: 0221/271660, Telefax: 0221/2716620