Bundesregierung muss Steuerpläne überdenken
(Frankfurt am Main) - Der Bundestag wäre gut beraten, die Spekulationsfrist auf Wertpapiere nicht abzuschaffen und auf eine allgemeine Besteuerung von Aktienkursgewinnen zu verzichten. Dafür plädiert Professor Rüdiger von Rosen, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Aktieninstituts, im Vorfeld der Anhörung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 15. Januar.
Es sei geradezu paradox: Während in den Vereinigten Staaten die Mehrfachbesteuerung von Aktienerträgen abgeschafft und Dividenden aus der Besteuerung herausgenommen würden, plane die Bundesregierung Steuererhöhungen für Aktien. Dies sei unvernünftig und sozial- wie wirtschaftspolitisch kontraproduktiv.
Besitzer von Aktienfondsanteilen würden dabei weitaus stärker getroffen als Direktanleger, da für die Besteuerung der auf Fondsebene realisierten Veräußerungsgewinne der vorgesehene reduzierte Steuersatz von 15 Prozent nicht gelte. Noch gravierender seien die Auswirkungen bei ausländischen Investmentfonds, da für diese anders als bei inländischen Fondsanteilen das Halbeinkünfteverfahren nicht zum Einsatz komme.
Statt steuerpolitischer Schnellschüsse und bürokratischer Horrorszenarien brauchen wir einfache und transparente Regeln zur Besteuerung von Kapitalerträgen, die auch zu einer Steuervereinfachung führen. Eine isolierte Abgeltungssteuer nur auf Zinserträge ist hier noch nicht der Weisheit letzter Schluss, führte von Rosen aus.
Nachdem die Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode mit der Riester-Reform die Notwendigkeit verstärkten privaten Sparens deutlich gemacht habe, werde nun ausgerechnet für die Anlageformen Aktien und Aktienfonds die Belastung erhöht, die aufgrund ihrer langfristig hohen Durchschnittsrendite für die Altersvorsorge besonders wichtig sei. Dies werde die derzeitige Verunsicherung der Anleger weiter erhöhen. Er hoffe jedoch noch auf die Einsicht der Parlamentarier, schloss von Rosen seine Ausführungen.
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