Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Bundesregierung muss Richtlinie nun schnell und sachgerecht umsetzen (#urheberrecht, #europaparlament)

(Berlin/Brüssel) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass das Europäische Parlament die EU-Urheberrechtsrichtlinie heute endgültig verabschiedet hat. "Die Zustimmung zur Reform ist ein 'ja' zur digitalen Zukunft von Kultur und Medien und zu einer lebendigen und vielfältigen Kreativlandschaft in Europa. Nun muss der Rat der EU zustimmen und die Bundesregierung muss die Richtlinie schnell und sachgerecht umsetzen", sagten Vertreter der beiden Verlegerverbände heute in Berlin. Der Rat hatte das heute vom EU-Parlament verabschiedete Verhandlungsergebnis bereits informell gebilligt.

Die Übereinkunft sieht auch die Einführung eines europaweiten Publisher's Right vor, das den Verlagen erstmals die Chance bietet, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln. Dieses Recht wird digitale Innovationen fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen. Das reformierte Urheberrecht ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära, so die Verbände.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Alexander von Schmettow, Leiter Kommunikation Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Fax: (030) 726298-299

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