Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen e.V. (BDU) - Hauptgeschäftsstelle Bonn

Bundesregierung: Mediation kann auch von Unternehmensberatern durchgeführt werden

(Berlin/Bonn) - Außergerichtliche Streitbeilegung wird nach Ansicht des BDU weiter zunehmen und Chancen für den unternehmerischen Neustart bieten. Eine gesetzliche Regelung der Mediation durch die Bundesregierung ist derzeit alledings nicht geplant.

In einer Antwort auf eine schriftliche Frage aus dem Deutschen Bundestag erklärt die Bundesregierung, dass sie die außergerichtliche Streitbeilegung, die sogenannte Mediation, auch durch Unternehmensberater für zulässig hält. Wenn innerhalb der Mediation auch rechtliche Fragen behandelt würden, müsse der Unternehmensberater jedoch auf die Beschränkungen des Rechtsberatungsgesetzes achten. Konkrete Schritte zu einer gesetzlichen Fixierung der Mediation plane die Bundesregierung derzeit nicht.

Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, begrüßte die Stellungnahme der Bundesregierung. „Das Justizministerium erwähnt ausdrücklich den Artikel 12 Grundgesetz, das Grundrecht auf Berufsfreiheit, der bei der Auslegung mediationsbeschränkender Gesetze zu beachten sei.“ Damit gebe das Rechtsberatungsgesetz und seine starren Regelungen keine Grundlage, sachgerechte Mediation durch Unternehmensberater zu untersagen. Erfreut zeigt sich der Verband auch darüber, dass die Bundesregierung offenbar nicht plane, die Mediation in absehbarer Zeit gesetzlich zu fixieren. „Gerade da die Mediation eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen, soziologischen und technischen Fragen betrifft, ist es richtig, sie nicht in ein gesetzliches Korsett fassen zu wollen“, so Redley.

Die Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung wird nach Ansicht des BDU in Zukunft weiter zunehmen. Gerichtliche Auseinandersetzungen seien für Schuldner, Gläubiger oder auch die Justiz sehr kosten- und zeitintensiv. Oft sei es daher sinnvoller, unter Beachtung des betriebswirtschaftlich Notwendigkeiten eine rasche Lösung zwischen allen Beteiligten zu finden. Die Anwaltschaft könne dies schon mangels entsprechender Ausbildung nicht ausreichend leisten. Eine gute Mediation helfe damit dem Ziel der Politik, ein Klima der „zweiten Chance“ zu schaffen. „Damit wird es einem Firmengründer, der im ersten Versuch keinen dauerhaften Erfolg hatte, eher erlaubt, aus seinen Fehlern zu lernen und einen zweiten Anlauf in eine erfolgreiche Selbstständigkeit zu unternehmen“, so BDU-Präsident Redley. Mit Hilfe einer gelungenen Mediation könne der Neustart weitgehend schuldenfrei, mit einem besseren Know-how und problembewusster erfolgen.

Der vollständige Text der Antwort der Bundesregierung kann bei der BDU-Pressestelle abgerufen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) Zitelmannstr. 22 53113 Bonn Telefon: 0228/9161-0 Telefax: 0228/9161-26

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