Pressemitteilung | UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

Bundesregierung macht den Weg für klimaschonenden Diesel frei

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat gestern eine Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) gebilligt. Mit der Aufnahme der Dieselkraftstoffnorm DIN EN 15940 in die 10. BImSchV wird die Grundlage geschaffen, dass klimaschonende synthetische Dieselreinkraftstoffe wie grünstrombasierter E-Diesel und biogenes HVO zukünftig an öffentlichen Tankstellen in Deutschland vertrieben werden können. Der Bundesrat muss der Änderung noch zustimmen.

In vielen Staaten Europas können Autofahrer bereits seit Längerem klimaschonenden Dieselkraftstoff wie biogenes HVO ("Hydrotreated Vegetable Oil"), der aus Abfällen sowie Ölen und Fetten aus Reststoffen hergestellt wird, tanken. HVO sowie grünstrombasierter E-Diesel können wichtige Bausteine zur Erreichung der Klimaschutzziele im Straßenverkehr bilden, bieten sie doch ein hohes CO2-Emissionsminderungspotential für Neu- und Bestandsfahrzeuge. In Deutschland ist der Vertrieb dieser Kraftstoffe an öffentlichen Tankstellen bislang nicht möglich, obwohl sie von vielen Fahrzeugherstellern für den Einsatz in Dieselfahrzeugen bereits freigegeben wurden. Grund dafür ist: die Bundesrepublik ist eines der wenigen EU-Mitgliedsländer, die die europäische Zulassung von Kraftstoffen der Norm 15940 national noch nicht umgesetzt haben. "Wir begrüßen, dass die Bundesregierung mit ihrer heutigen Entscheidung den Weg für den Vertrieb von klimaschonendem Diesel an öffentlichen Tankstellen freimacht. Damit wird endlich die Option geschaffen, diesen auch als Reinkraftstoff zu vertreiben und einzusetzen", so UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn. Es liegt nun an den Landesumweltministern, im Bundesrat für eine Zustimmung der Länder zu sorgen, damit die Änderung Mitte April 2024 in Kraft treten kann.

UNITI: Schutzsortenregelung bei Super E5 sollte ebenfalls abgeschafft werden

Kritisch sieht UNITI dagegen, dass das federführende Bundesumweltministerium nicht auf Forderungen der Kraftstoffbranche eingegangen ist, die Schutzsortenregelung bei Super E5 abzuschaffen. Gemäß dieser muss zu Super E10 parallel an der gleichen Tankstelle immer auch Super E5 angeboten werden. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: "Damit wird es schwieriger, das bisherige Angebot um neue klimaschonende Kraftstoffe zu erweitern, da schlicht die Verfügbarkeit freier Tanks an den Stationen begrenzt ist." Als positiv wertet UNITI, dass die Bundesregierung mit ihrer heutigen Entscheidung des Weiteren der europäischen Vorgabe, Biodiesel B10 zuzulassen, nachgekommen ist. Elmar Kühn von UNITI: "Die Fahrzeughersteller sind nun am Zug, ihre Dieselmodelle für B10 freizugeben."

Quelle und Kontaktadresse:
(UNITI) Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. Alexander Vorbau, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jägerstr. 6, 10117 Berlin Telefon: (030) 755414-300, Fax: (030) 755414-366

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