Bundesregierung konterkariert Anti-Drogen-Arbeit der Polizei
(Freiburg) - Die Deutsche Polizeigewerkschaft(DPolG) hat Bundesjugendministerin Dr. Bergmann schriftlich aufgefordert, ihre Pläne zur Lockerung des Jugendschutzgesetzes aufzugeben. Diskobesuche schon für 14jährige Jugendliche zu gestatten, ist unverantwortlich, so Bundesvorsitzender Gerhard Vogler am 27. Februar in Freiburg auf der Landeshauptvorstandssitzung der DPolG Baden-Württemberg. Angesichts einer steigenden Kinder- und Jugendkriminalität und einer zunehmenden Aggressivität junger Täter, ist eine Öffnung der Diskotheken geradezu eine Einladung für junge Menschen, die Lockerungen für nicht legale Zwecke zu missbrauchen.
Gerhard Vogler: In Diskotheken werden nach polizeilicher Erfahrung häufig Drogen konsumiert. Wenn nun 14jährige sich dort aufhalten dürfen und 16jährige bis zum frühen Morgen feiern können, dann wird die Erziehungsarbeit aller verantwortlichen Eltern und die Arbeit der Polizei auf diesem Feld hintergangen.
Die Begründung für den Vorstoß von Bundesministerin Bergmann, das Jugendschutzgesetz der Realität anzupassen, ist für die DPolG nicht nachvollziehbar. Die Regierungspläne würden Öl ins Feuer der Kinder- und Jugend- und Drogenkriminalität gießen. Gerhard Vogler: Dann müssten ja auch Gesetze geändert werden, die z. B. einen Ladendiebstahl unter Strafe stellen, denn der ist auch tägliche Realität.
Elternhaus, Schule, Politik und Polizei müssen im Kampf gegen Kinder- und Jugendkriminalität vielmehr zusammenstehen und klare Grenzen ziehen. In diesem Zusammenhang kritisierte Vogler auch den Kinderschutzbund, der Zustimmung zu den Plänen des Familienministeriums signalisiert hatte. Damit konterkariert der Kinderschutzbund seinen eigenen Namen, sagte Vogler.
Die DPolG fordert die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur Änderung des Jugendschutzgesetzes zurückzuziehen. Jede Politik, die Eltern und Erziehern in ihrer schwierigen Arbeit hilft, wird jedoch von der DPolG unterstützt.
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