Bundesregierung entscheidet über Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes / VATM: Klare Vorgaben für stabile Wettbewerbsbedingungen fehlen
(Berlin/Köln) - Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes steht kurz vor der Verabschiedung im Bundeskabinett. Nach zähen Verhandlungen der beteiligten Ressorts ist die Bundesregierung damit einen Schritt weiter auf ihrem Weg zur Implementierung des von der EU vorgesehenen neuen Rechtsrahmens für den Telekommunikationsmarkt.
Mit dem neuen Entwurf wird die ursprüngliche vom Bundeswirtschaftsministerium angestrebte Balance im Markt deutlich zugunsten der Deutschen Telekom AG verschoben. Um die Telekom soweit wie möglich aus der Regulierung entlassen zu können, bestand im Markt Einvernehmen darüber, dass hierfür zum einen Vorleistungen der Telekom den Wettbewerbern ohne Hintertürchen und Zeitverzögerungen zur Verfügung gestellt werden müssen und zum anderen eine strenge Kontrolle bei Marktmissbräuchen gewährleistet sein sollte.
Dem Abbau der Endkundenregulierung steht nun leider eine schwache Vorproduktregulierung gegenüber. Stück für Stück wurden zentrale Forderungen und Formulierungen des Fachministeriums aufgeweicht und damit die erforderliche effiziente Regulierung ausgehöhlt, erklärt Peter Wagner, Präsident des VATM.
Nach dem ursprünglichen Entwurf sollte die Telekom zur Bereitstellung bestimmter wesentlicher Leistungen verpflichtet werden, wie z.B. Inkasso und Resale, um auch im neuen Rechtsrahmen Planungssicherheit für alle Unternehmen zu schaffen. Dass die Telekom nach dem neuen Entwurf nun lediglich verpflichtet werden kann und nicht verpflichtet werden soll, wird neue Rechtsfragen aufwerfen und die Unsicherheit bei Investoren vergrößern.
Insbesondere ist die Telekom nicht einmal mehr verpflichtet, den Wettbewerbern wesentliche Vorleistungen zeitgleich mit ihrer Einführung des Endkundenproduktes zur Verfügung zu stellen. Damit ist ein zentraler Eckpfeiler eines schlüssigen Entgeltkonzeptes entfallen, führt Peter Wagner, Präsident des VATM, weiter aus.
Um Missbrauch zu verhindern, sieht das Gesetz harte Sanktionen bis hin zu einer Mehrerlösabschöpfung wie im Kartellrecht vor. Auch eine kurze Bearbeitungsfrist wurde für die Missbrauchsverfahren im Entwurf festgelegt. Vergeblich sucht man jedoch das ursprünglich im Arbeitsentwurf noch vorhandene Antragsrecht für die Wettbewerber, um bei einem Marktmissbrauch ein Verfahren bei der Regulierungsbehörde in Gang setzen zu können. Wenn man bedenkt, dass die Regulierungsbehörde in der Vergangenheit gegen verschiedene Missbräuche erst nach monatelangen Vorermittlungen oder gar nicht wie bei DSL im Rahmen eines Missbrauchverfahrens vorgegangen ist, wird schnell klar, dass ohne Antragsrecht Fristen und Sanktionen leer laufen können.
Nicht zuletzt versucht die Telekom weiter an der Preisschraube zu drehen und Eigenkapitalverzinsung - als ein zentrales Element bei der Kostenermittlung für Vorprodukte - in die Höhe zu treiben. Vor allem die Infrastrukturanbieter, die z.B. auf die Miete der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) oder die Zusammenschaltung (Interconnection) angewiesen sind, würden in ihrer Wettbewerbsfähigkeit durch eine deutliche Erhöhung der Preise eingeschränkt.
Die Veränderungen zeigen deutlich, dass es der Bundesregierung wohl nicht gelingt, die noch vom Fachministerium weitgehend richtigen Einschätzungen des Marktes im neuen Gesetz zu verankern. Vor den Folgen einer einseitig auf den Marktführer ausgerichteten Industriepolitik können wir nur warnen. Mit einer solchen Politik wird kein einziger Arbeitsplatz in Deutschland gesichert oder aufgebaut, meint Wagner.
Wenn - wie vorgesehen - das Kabinett am 15. Oktober 2003 den neuen Entwurf beschließt, wird sich der Bundesrat voraussichtlich kurz vor Weihnachten mit dem Entwurf befassen. Nach der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates können die parlamentarischen Beratungen somit frühestens im Februar 2004 beginnen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM)
Albrechtstr. 12, 10117 Berlin
Telefon: 030/50561538, Telefax: 030/50561539
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