Bundesregierung drückt sich um echte Ausbildungsreform in der Logopädie / Angestrebte Änderungen im Berufsgesetz völlig unzureichend
(Frechen) - Vergangene Woche fand im Gesundheitsausschuss des Bundestages die Anhörung zum "Pflegestudiumstärkungsgesetz" statt. Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hatten ergänzende Änderungsanträge gestellt, wodurch Änderungen eingeführt werden sollen, die nicht die Pflege, sondern die Berufsgesetze und Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie. betreffen.
Mit diesen Änderungen soll zukünftig auch die Modellphase für primärqualifizierende Studiengänge für die Logopädie entfallen und die bestehenden Studiengänge dauerhaft angeboten werden können, jedoch ohne dass durch eine echte Novellierung des noch aus dem Jahr 1980 stammenden logopädischen Berufsgesetzes die dringend gebotene einheitliche Neuregelung der Ausbildung auf akademischem Niveau umgesetzt wird.
"Hier wird quasi durch die Hintertür versucht, unser völlig veraltetes Berufsgesetz minimal anzupassen, und die lange überfällige grundlegende Reform - wieder einmal - auf die lange Bank zu schieben", kritisiert Heike Marré, Bundesvorstandsmitglied des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. (dbl). "Die dringend notwendige Reform unseres Berufsgesetzes darf nicht sang- und klanglos in die nächste Legislaturperiode verschoben werden. Die Voraussetzungen für eine grundständige hochschulische Ausbildung in der Logopädie liegen längst vor", so Marré. Ein weiteres Problem sei, dass die Weiterführung der bisherigen Modellstudiengänge anschließend den Ländern überlassen bleibe. "Angesichts der angespannten Länderhaushalte sind wir sehr pessimistisch, ob sie dies ohne entsprechende Vorgabe in einem zeitgemäßen, bundesweit gültigen Berufsgesetz tun werden", warnt Marré.
"Der dbl fordert seit langem eine einheitliche, primärqualifizierende hochschulische Ausbildung in der Logopädie. Wiederholt wurde eine solche Vollakademisierung im Verlauf der Evaluation der Modellklausel positiv beurteilt. Daher lehnt der dbl die jetzt angestrebten Änderungen im Gesetz über den Beruf des Logopäden als unzureichend und nicht zielführend ab", so das dbl-Vorstandsmitglied unter Verweis auf die Stellungnahme des dbl, die den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses vorliegt.
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