Pressemitteilung | BUND e.V. - Bundesverband - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland

Bundesregierung darf Bodenschutz im Rat der Europäischen Union nicht blockieren

(Berlin) - Den besseren Schutz des Bodens hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) von Bundesagrarminister Horst Seehofer gefordert. Die Bundesregierung müsse die Gesetzesinitiative der EU für eine Bodenschutzrichtlinie uneingeschränkt unterstützen, verlangte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger heute (14. Dezember 2007) in einem Brief an Seehofer. Der Zustand der Böden verschlechtere sich stetig, EU-weit seien bereits rund 50 Prozent der Böden verdichtet und etwa 500000 Altlastenstandorte im Boden ermittelt worden. Der BUND akzeptiere nicht, dass Seehofer unter dem Druck der Agrarlobby die derzeit in Brüssel verhandelte Bodenschutzrichtlinie blockiere. Die Positionierung der Bundesregierung gegen die Bodenschutzrichtlinie sei mit Schuld, wenn der Schutz der Böden kommende Woche im EU-Rat keine Mehrheit finde.

Sachverständige der EU-Kommission hätten Kosten in Höhe von 38 Milliarden Euro pro Jahr ausgerechnet, wenn die EU-Staaten die Böden nicht ausreichend schützten. Deutschland hätte aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen mit dem Bundesbodenschutzgesetz hier eine Vorreiterrolle spielen können und müssen.

Ingo Valentin, Bodenschutzexperte des Umweltverbandes: „Die Zerstörung der Böden in Europa durch Versiegelung, Verdichtung und Versteppung mit all ihren negativen Folgen für den Wasserkreislauf muss aufhören. Das ist auch für den Klimaschutz von großer Bedeutung. Damit die Böden weiterhin ihre wichtigen Funktionen für Mensch und Natur erfüllen können, muss ihr guter Zustand erhalten und in vielen Fällen erst wieder herbeigeführt werden.“

Mit seiner Fähigkeit zur Kohlendioxidspeicherung leiste der Boden einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Negativ auf den Zustand der Böden wirke sich der gegenwärtige Klimawandel aus. Anhaltende sommerliche Trockenperioden führten zu verstärkter Winderosion auf landwirtschaftlichen Flächen, zunehmender Starkregen zum Verlust wertvoller Böden.

„In den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten gibt es keine Regelungen zum Schutz des Bodens wie in Deutschland. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zwar ein Bodenschutzgesetz hier mit auf den Weg gebracht, auf EU-Ebene aber droht es mit dem Zutun der Bundesregierung zu scheitern,“ sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger: „Kein Land darf sich von der Ausbeutung und Zerstörung der nicht erneuerbaren Ressource Boden irgendwelche Wettbewerbsvorteile versprechen. Die Übernutzung der natürlichen Lebensgrundlagen rächt sich in jedem Fall.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Gerhard Timm, Bundesgeschäftsführer Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin Telefon: (030) 275864-0, Telefax: (030) 275864-40

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