Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Bundesregierung beschließt Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 05. September 2001 die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes mit der die EU-Wasserrahmenrichtlinie auf Bundesebene umgesetzt werden soll, beschlossen.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten und wurde von Deutschland maßgeblich mitgestaltet. Zu den wichtigen Neuorientierungen in der Gewässerbewirtschaftung gehört, dass künftig grenzüberschreitende Gewässer einschließlich ihrer Einzugsgebiete von den Anrainern gemeinsam bewirtschaftet werden sollen. Ziel ist es, einen guten Zustand bei allen Gewässern in der EU bis 2015 zu erreichen. Dabei ist für die Bewertung der Qualität eines Gewässers nicht mehr - wie in der Vergangenheit - die Schadstoffbelastung maßgeblich, sondern vorrangig ist nun die Gewässerökologie, d. h. die im Wasser lebende Tier- und Pflanzenwelt.

Um einen guten Gewässerzustand zu erreichen, sind bis Ende 2009 Maßnahmeprogramme und Bewirtschaftungspläne zu erarbeiten, die innerhalb der Bundesrepublik und mit den Nachbarstaaten koordiniert werden müssen. Für die vollständige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2003 sind umfangreiche weitere Regelungen auf Länderebene notwendig, da der Bund nur die Rahmenkompetenz im Wasserrecht besitzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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