Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Bundesrechnungshof verschafft einem Anliegen des BdKEP Gehör: Die Deutsche Post AG soll Mehrwertsteuer auf Briefe und Pakete berechnen

(Hamburg) - Einem Bericht des Bundesrechnungshofes zufolge ist die Deutsche Post von ihrem Hauptaktionär, dem Staat, ungerechtfertigt von der Umsatzsteuer befreit worden. Der BdKEP sieht hierin schon seit längerem eine Wettbewerbsverzerrung und somit eine eklatante Benachteiligung der neuen, umsatzsteuerpflichtigen Briefdienste. Das macht sich besonders bei nicht umsatzsteuerabzugsfähigen Versendern wie Kommunen oder Sparkassen bemerkbar. Darüber hinaus erkennt der BdKEP kein sachliches Argument, dass für Pakete der Deutschen Post AG, die noch nie zum Monopolbereich gehört haben, Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden muss. Schließlich zahlen auch Telecom und Deutsche Bahn Umsatzsteuer, obwohl sie Verpflichtungen der Sprachübermittlung bzw. der Beförderung übernommen haben.

Eine diesbezügliche Beschwerde des BdKEP beim Bundesfinanzminister ist erst kürzlich zurückgewiesen worden. Es ist für den BdKEP ein weiterer Beweis, dass die Deutsche Post AG von der Regierung gegen andere Unternehmen des KEP-Bereichs bevorzugt wird.

Der Rechnungshof klagt Umsatzsteuer nur auf die Umsätze außerhalb des Bereichs der Exklusivlizenz ein, also Umsätze von Briefen und Paketen ab 200 Gramm bzw. Werbesendungen von mehr als 50 Gramm.

Der BdKEP ist nach wie vor der Ansicht, dass eine privatrechtliche Aktiengesellschaft wie die Deutsche Post AG keine Sonderrechte in Anspruch nehmen kann, auch nicht für den Umsatzbereich der Exklusivlizenz, zumal keine Verpflichtungen zu Universaldienstleistungen bestehen. Nach Angaben des Rechnungshofes sind Bund und Länder bisher mehr als eine Milliarde Euro Steuereinnahmen entgangen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Eimsbütteler Chaussee 23 20259 Hamburg Telefon: 040/4303374 Telefax: 040/4301490

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