Bundesratspläne mit Schwächen: Sinkende Chancen für Langzeitarbeitslose und wackelige Finanzierung
(Berlin) - Der Gesetzentwurf der Bundesratsmehrheit zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe weist nach einer Analyse des Deutschen Städtetages gravierende Schwächen auf. Die Vermittlungschancen für Langzeitarbeitslose vor allem in strukturschwachen Regionen würden durch das Existenzgrundlagengesetz verschlechtert, und das Verschieben von Arbeitslosen zwischen den Systemen werde nicht gestoppt, sondern erleichtert, schreibt der Hauptgeschäftsführer des Städtetages, Dr. Stephan Articus, in einem Beitrag für den Tagesspiegel (Dienstagausgabe, 28. Oktober). Außerdem müssten die Kommunen, was völlig unrealistisch sei, wegen fehlender Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt mehr als zwei Millionen Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und so ihr Beschäftigungsangebot mehr als verfünffachen.
Deutliche Kritik übt der Städtetag auch an der Finanzierung des von Hessen initiierten Gesetzes, die sehr optimistische Annahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit zugrunde lege und auf äußerst wackeligen Füßen stehe. Die Kommunen sind finanzielle Verlierer, weil sie nicht von den milliardenschweren Ausgaben für die Langzeitarbeitslosen entlastet werden. Damit wäre ein Kernstück der Gemeindefinanzreform gescheitert, warnte Articus.
Der Bund und die Kommunen müssten eng kooperieren, um Langzeitarbeitslose künftig effizienter zu vermitteln und zu betreuen. Zwingend sei dabei aber, dass die Verantwortung für die Aufgabe und die Finanzierung beim Bund liegen. Die von der Bundesratsmehrheit verfolgte Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit lehnten die Städte ab.
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