Pressemitteilung | Allianz Verpackung und Umwelt (AVU)

Bundesratsbeschluss zur Pfandpflicht verlängert Rechtsunsicherheit / Für Verbraucher ändert sich wenig

(Berlin) - Zu dem am 15. Oktober von Bayern gegen die Mehrheit der unionsgeführten Länder herbeigeführten Beschluss des Bundesrats zur Novelle der Verpackungsverordnung erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), Prof. Dr. Werner Delfmann: "Der heutige (15. Oktober) Beschluss des Bundesrats zur Pfandpflicht bringt keine Planungssicherheit für die Wirtschaft und keine Vereinfachung für die Verbraucher.

Voraussichtlich noch in diesem Herbst wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilen, ob die deutschen Pfandvorschriften mit den Grundsätzen des freien Warenverkehrs vereinbar sind oder ob zumindest ausländische Erzeugnisse künftig wieder pfandfrei vertrieben werden dürfen. Nach jahrelangen Beratungen wäre vernünftig gewesen, die Reform der deutschen Getränkevorschriften rasch
abzuschließen, sobald das Luxemburger Urteil die Eckpunkte gesetzt hat. Jetzt zeichnet sich ab, dass in kurzer Frist ein Novellierungsanlauf von Grund auf neu gestartet werden muss, um die Folgen der EuGH-Entscheidung aufzufangen. Die auf diese Weise unnötig verlängerte Rechtsunsicherheit belastet nicht nur den Getränkemarkt, sondern behindert zudem Bestrebungen der Wirtschaft, erforderlichenfalls Investitionen zur Verbesserung der Rücknahme bepfandeter Einwegverpackungen zu tätigen.

Für die Verbraucher bringt der heutige Bundesratsbeschluss kaum Änderungen, außer dass künftig auch noch auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen Pfand zu bezahlen ist, sofern sie nicht in Getränkekartons abgefüllt sind. Die weitgehend gleiche Rechtsfolge wäre durch die Bekanntmachung der Mehrwegquote im Bundesanzeiger vom 8. Oktober 2004 eingetreten, wenn die Verpackungsverordnung in dieser Legislaturperiode überhaupt nicht geändert worden wäre. Insofern kann keine Rede davon sein, dass der heutige Beschluss für die Verbraucher zu einer 'Vereinfachung' der bisher geltenden Pfandvorschriften führt. Stattdessen handelt es sich um eine Ausweitung der Pfandpflicht auf Produkte wie Sportgetränke und Eistee, bei denen ein Ausweichen auf Mehrwegflaschen in der Praxis kaum möglich ist. Im Ergebnis wurde die dringend gebotene Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung wieder einmal in die Zukunft verschoben."

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU) Dorotheenstr. 35, 10117 Berlin Telefon: 030/2064266, Telefax: 030/20642688

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