Bundesratsbeschluss darf keinesfalls umgesetzt werden
(Berlin) - Mit völligem Unverständnis reagierte der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) auf die Empfehlung des Bundesrates, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Kombiartikel abzuschaffen.
Es ist kaum zu glauben: Vergangenen Freitag (17. Oktober) hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2003 empfohlen, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Kombiartikel abzuschaffen. Die Begründung gleicht der, die Ende letzten Jahres bereits im Steuervergünstigungsabbaugesetz verwandt wurde. Es ist völlig unverständlich, dass der Bundesrat diesen Vorschlag unterbreitet, den er noch vor einem Jahr mehrheitlich abgelehnt hatte, erklärte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des VDZ, heute (23. Oktober) in Berlin.
Heute (23. Oktober) berät der Finanzausschuss des Bundestages das Steueränderungsgesetz. Der VDZ hat sich an die Vorsitzende des Finanzausschusses gewandt und an die zum Jahreswechsel 2002/2003 geführte Diskussion im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes erinnert. Seinerzeit hatten VDZ und Börsenverein eindringlich auf die bildungspolitischen Folgen dieser Steuererhöhung bei Kinder- und Musikbüchern sowie Zeitschriften hingewiesen. Mithilfe von Zugaben würden hier Kinder und Jugendliche an das Lesen herangeführt. Diese Tatsache rechtfertige nach wie vor den reduzierten Steuersatz für Zeitschriften und Bücher mit Beigaben, solange die Druckerzeugnisse dem Kombiangebot das Gepräge geben.
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