Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundesrats- Agrarausschuss leitet Prüfung der Legehennenverordnung ein

(Bonn) - Der DBV und der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) begrüßen die Entscheidung des Agrarausschusses des deutschen Bundesrates, nicht übereilt den von Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast vorgelegten Entwurf einer neuen Legehennenhaltungsverordnung zu verabschieden, der ein auf Deutschland begrenztes einseitiges Verbot der Haltung von Legehennen in Käfigen vorsieht.

Anders als die Ministerin sieht die Vertretung der Länder noch weiteren Klärungsbedarf bei den künftigen Rahmenbedingungen zur Legehennenhaltung in Deutschland, besonders unter rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkten. Deshalb wurde ein Unterausschuss eingerichtet und der Rechtsausschuss soll angehört werden.

Der Vorstoß von Ministerin Künast verwundert, da die Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder selbst in Brüssel die EU-Richtlinie zum Schutz von Legehennen einbrachte, die ausdrücklich eine tierschutzgerechte Haltung in kleinen Gruppenkäfigen vorsieht. Diese EU-Richtlinie ist bis zum 1. Januar 2002 in deutsches Recht umzusetzen.

In der Entscheidung des Bundesrates erkennen DBV und ZDG die Rückkehr von einer emotionsgeladenen und populistischen Diskussion hin zu einer längst überfälligen sachlichen, den Tierschutz und den Verbraucher in den Mittelpunkt stellenden Auseinandersetzung mit der Legehennenhaltung. Es gilt als sicher, dass durch ein nationales Käfigverbot das Angebot von Eiern aus deutscher Erzeugung sich halbieren wird. Damit wird dem Verbraucher die Möglichkeit genommen, Eier aus streng kontrollierter regionaler Erzeugung zu kaufen. Eine adäquate Steigerung der Eiererzeugung in der Boden- und Freilandhaltung, die heute lediglich 12 % beträgt, ist aus Gründen der Tiergesundheit und des Umweltschutzes nicht möglich.

Das häufig von Bundesministerin Künast zitierte Vorbild Schweiz zeigt, dass gerade in der Freilandhaltung Medikamente zur Gesunderhaltung der Tiere eingesetzt werden müssen. Dennoch lässt es sich nicht vermeiden, dass bis zu 50 % einer Herde an Krankheiten sterben – eine tierschutzrelevante Tatsache.

Die in der EU-Richtlinie vorgesehene Kleingruppenhaltung wird derzeit in Praxisbetrieben mit Unterstützung von Bundesministerin Künast wissenschaftlich erprobt. Sie soll trotzdem nach dem deutschen Verordnungsentwurf verboten werden. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass gerade dieses Haltungssystem einerseits die Forderungen des Tierschutzes berücksichtigt, andererseits aber auch die Vorteile der herkömmlichen Käfighaltung für die Eiqualität, die Tiergesundheit und den Umweltschutz überwiegend erhalten bleiben. Daher bekräftigen DBV und ZDG die Forderung, diese Kleingruppenhaltung in den nationalen Verordnungsentwurf aufzunehmen.

Auch die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung vom
15. Juni 2001 kann nach Auffassung von DBV und ZDG dazu beitragen, dass auf parlamentarischer Ebene die notwendige Sachdiskussion geführt wird. Sie zwingt die Bundesregierung zu einer umfassenden Bewertung aller Haltungssysteme.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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