Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundesrat weist unsinniges Ackerbauverbot zurück

(Berlin) - „Die Bundesländer haben das Hochwasserschutzgesetz von Bundesminister Jürgen Trittin mit dem unsinnigen Ackerbauverbot in seine Schranken gewiesen“, begrüßte der Deutsche Bauernverband (DBV) die heute im Bundesrat getroffene Entscheidung, das im so genannten Hochwasserschutzgesetz vorgesehene Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten zu streichen. „Alle Experten sind sich einig, dass ein Ackerbauverbot in Überschwemmungsgebieten nichts mit einem vorsorgenden Hochwasserschutz zu tun hat. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Ackerbauverbot dient anscheinend dazu, unter dem Deckmantel des Hochwasserschutzes andere Ziele wie die des Naturschutzes zu erreichen“, kritisierte der DBV. Der Bundesrat besteht ferner darauf, dass das Gesetz der Zustimmung der Länder bedarf, was die Bundesregierung bisher abgelehnt hat. Der DBV fordert nunmehr die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, ebenfalls anzuerkennen, dass ein Verbot des Ackerbaus nichts mit vorsorgendem Hochwasserschutz zu tun hat und ohne jede fachliche Rechtfertigung Einkommens- und Vermögensverluste von rund 4 Milliarden Euro in der Landwirtschaft verursachen würde.

Der DBV schlägt vielmehr eine sinnvolle Strategie mit zielgerichteten Maßnahmen für einen vorsorgenden Hochwasserschutz vor. Hierzu zählt, den nach wie vor zu hohen Flächenverbrauch zu senken. Nach den Vorstellungen des DBV sollte zukünftig für jeden versiegelten Quadratmeter ein Quadratmeter entsiegelt werden. Daneben kommt der Pflege und Unterhaltung vorhandener Hochwasserschutzeinrichtungen, zum Beispiel der Deiche, eine entscheidende Bedeutung zu. Die Deichpflege und – unterhaltung aus Naturschutzgründen zu vernachlässigen, ist hingegen mehr als fahrlässig. Darüber hinaus sind Hochwasserpolder, die über einen geregelten Zu- und Abfluss verfügen am besten geeignet, um Hochwasserspitzen zu kappen. Die landwirtschaftliche Nutzung in diesen Poldern oder aber auch in den Überschwemmungsgebieten muss dabei uneingeschränkt möglich bleiben. Für entstehende Schäden, Vermögensverluste und Einkommensverluste müssen die Landwirte umfassend entschädigt werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Entschädigungsregelung ist hingegen ein Affront für die Landwirtschaft.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205

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