Pressemitteilung | Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP)

Bundesrat: VUP positioniert sich zur Trinkwasserverordnung / Ablehnung neuer Berichtspflichten an das UBA

(Berlin) - Im Vorfeld der für den 15.03.2023 angesetzten Beratung des Bundesrat-Gesundheitsausschusses zur 2. Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) den zuständigen Gesundheitsministern ein Positionspapier übermittelt.

Kernpunkte der Positionierung gegenüber den Bundesländern sind die nachdrückliche Ablehnung einer vorgesehen Berichtspflicht für Trinkwasseruntersuchungsstellen an das Umweltbundesamt (UBA) sowie die erneute Forderung nach der zügigen Inkraftsetzung einer Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung (TUV).

Insbesondere die geplante Berichtspflicht (§ 53 Absätze 4 und 5 TrinkwV) trifft auf Unverständnis. "Warum nun privatwirtschaftliche Akteure, die zugelassenen Untersuchungsstellen, von Rechtswegen zur Meldung von Daten für diese Zwecke verpflichtet werden, ist (womöglich verfassungsrechtlich) höchst fraglich und weiterhin umstritten", so der VUP-Geschäftsführer Anton Blöth in seinem Schreiben an die Bundesländer.

Zudem verweist der Verband auf die hierzu fehlende Rechtsfolgenabschätzung in dem Änderungsentwurf. Nach eigenen Schätzungen würde der Branche ein Erfüllungsaufwand von rund 3 Mio Euro alleine für die Einrichtung entstehen - verbunden mit jährlichen Folgekosten von rund 500.000 Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP) Pressestelle Kronenstr. 71, 10117 Berlin Telefon: (030) 555 7240-0, Fax: (030) 555 7240-22

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