Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Bundesrat verabschiedet Tierarzneimittelnovelle / DBV forderte weitgehende Änderungen

(Bonn) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Juni dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften zugestimmt. Mit diesem Beschluss folgen die Bundesländer nicht der Forderung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) nach einer Überarbeitung der Gesetzesvorlage. Das beschlossene Tierarzneimittelgesetz enthält zwar einige Verbesserungen gegenüber ursprünglichen Vorlagen, stellt der DBV fest, doch die neuen, teilweise überzogenen Reglementierungen beeinträchtigen eine praxis- und tiergerechte Betreuung und Behandlung landwirtschaftlicher Nutztiere.

Besonders die zeitliche Begrenzung der Abgabemenge von Arzneimitteln für eine Behandlung von höchstens sieben Tagen stieß auf Kritik. Eine Überschreitung dieser Abgabenmenge ist nur dann möglich, wenn in den Zulassungsbedingngen dieser Arzneimittel längere Behandlungszeiten vorgesehen sind oder eine regelmäßige Betreuung des Bestandes durch einen Tierarzt gewährleistet ist. In diesen Fällen können Tierarzneimittel höchstens in einer Menge abgegeben werden, die für eine 31 Tage dauernde Behandlung ausreicht. Der Einsatz von Fütterungsarzneimitteln darf mit dem neuen Gesetz nur noch über besonders zugelassene Futtermittelhersteller erfolgen. Damit werden Arzneimittelhofmischungen untersagt. Dem Tierarzt wird verboten, Arzneimittelvormischungen, die nicht gleichzeitig als oral zu verabreichende Fertigarzneimittel zugelassen sind, an den Landwirt abzugeben. Es dürfen grundsätzlich nur noch zugelassene Fertigarzneimittel verschrieben und angewendet werden, das heißt, dem Tierarzt wird das Herstellen von Tierarzneimitteln generell untersagt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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