Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Bundesrat verabschiedet Telekommunikations-Überwachungsverordnung / VATM: Entschädigung der Unternehmen für Überwachungsmaßnahmen nach wie vor nicht geregelt

(Berlin) - Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 14.10.2005 dem Entwurf der Bundesregierung für die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) ohne Änderungen zugestimmt. Die Verordnung regelt die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung des Telekommunikations-Verkehrs.

Als positives Signal wertet der VATM die vom Bundesrat ausgesprochene Empfehlung an die Bundesregierung, unverzüglich einen Entwurf für eine Entschädigungsregelung vorzulegen. Unzureichend gelöst bleibt jedoch nach wie vor die Höhe der Entschädigung für die von den Unternehmen für den Staat erbrachte Leistung.

Dazu Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM: „Um den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit zu geben, hätte der Erlass gleichzeitig mit Inkrafttreten der Verordnung vorliegen müssen. Dass der Gesetzgebungsauftrag jedoch seit Inkrafttreten des TKG im Juni 2004 ignoriert wird, ist nicht länger hinnehmbar.“ Schließlich lägen die vorzunehmenden Überwachungsmaßnahmen ausschließlich in staatlichem Interesse. Eine staatliche Entschädigung der Kosten, die den privaten Unternehmen durch diese Maßnahmen entstehen, sei unstrittig und verfassungsrechtlich geboten.

Eine aus Sicht der betroffenen Unternehmen sehr kritische technische Aufrüstung ist zudem die nach der neuen Verordnung künftig geplante sogenannte Auslandskopf-Überwachung, eine Telefonüberwachung, die Verbindungen von unbekannten Anschlüssen im Inland zu einem bestimmten Anschluss im Ausland erfassen soll.

Auch hier hatten die betroffenen Unternehmen seit langem hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit erhebliche Bedenken vorgetragen: So entstehen zusätzlich Kosten in Millionenhöhe, wenn die Überwachung an den „Netzknoten, die der Zusammenschaltung mit dem Ausland dienen“ ansetzt, da praktisch alle Netzknoten betroffen sind, die eine Transitnetzfunktion ausüben.

Sowohl aus technischer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist es weit effizienter, wenn die Überwachung wie bisher an der ersten Teilnehmervermittlungseinrichtung der Teilnehmernetzbetreiber (TNB) ansetzt. Dies würde einen geringeren technischen und finanziellen Aufwand erfordern, da überflüssige Investitionen in die Infrastruktur vermieden würden, ohne den Überwachungserfolg zu beeinträchtigen. „Umso dringender ist es, dass die neue Bundesregierung unverzüglich ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommt und eine angemessene Entschädigung für die gewünschten Überwachungsmaßnahmen festlegt“, so Jürgen Grützner.

Angesichts der durch die neue Verordnung zu erwartenden Datenflut hegt der VATM darüber hinaus erhebliche Bedenken, ob die berechtigten Stellen überhaupt über ausreichende Kapazitäten verfügen, um die gelieferten Informationen zu verarbeiten und auszuwerten. Dies wird bereits beim jetzigen Umfang in Frage gestellt.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) erkennt grundsätzlich die Notwendigkeit einer effizienten staatlichen Gefahrenabwehr und einer präventiven Bekämpfung der organisierten Kriminalität an. Alle Mitgliedsunternehmen kooperieren darum schon heute eng mit den Sicherheitsbehörden und gewähren den gesetzlich verankerten Zugriff auf die vorhandenen Daten.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. - Hgst. (VATM) Dr. Eva-Maria Ritter, Pressesprecher(in) Albrechtstr. 12, 10117 Berlin Telefon: (030) 50561538, Telefax: (030) 50561539

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